[Talk-de] Endlich amtliche Definition der Autobahnähnlichen Straßen
Robert S.
osm-mail at autobahnen-europa.eu
Mo Dez 12 12:28:05 UTC 2011
2011/12/12 Tirkon <tirkon33 at yahoo.de>
> Moin,
>
> ob eine Straße in Deutschland amtlich als Autobahnähnliche Straße
> (=OSM trunk) definiert ist, ließ sich bisher nur mutmaßen. Inzwischen
> haben Bundestag und Bundesrat endlich eine eindeutiges Merkmal
> verabschiedet. Die Quelle hierfür ist nun auch im Internet zu finden.
>
Link? In dem Wiki-Artikel sind so viele externe Links, von denen einige
dann nicht mal funktionieren.
Nähere Infos habe ich ins Wiki eingebaut:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk
>
Diesen Wiki Artikel finde ich nicht so toll. Es wird ausfürlich auf die
Beschilderung eingegangen, obwohl diese nur bedingt zur Definition geeignet
ist. So ein Schild kann gut und gerne 30 und mehr Jahre alt werden - die
RWB(A) sit gerademal 11 Jahre alt. Auch ist das viel zu kompliziert und
technokratisch und verwirrt den Mapper mehr als das es ihm hilft.
Aber schauen wir erstmal auf die Anwendung in der Mapping-Praxis:
Als highway=trunk werden in Deutschland sowohl Straßen mit
richtungsgetrennten Fahrbahnen wie auch Straßen mit einer Fahrbahn und 2+1
aber auch 1+1 Markierung erfasst. Allen gemeinsam ist die
kreuzungsfreie/höhenfreie/(teil-)planfreie Ausführung ohne Ampeln und
(außerorts) eine gestreckte Linienführung die eine hohe Geschwindigkeit
erlaubt. Des weiteren sind sie anbaufrei (d.h. es münden keine
Grundstückszufahrten, Feldwege oder kleinere Straßen ein) und paralele
Fuß-/Radwege sind baulich getrennt und nicht als Bürgersteig mit Bordstein
ausgeführt.
Ich würde den Absatz für Deutschland also folgendermaßen formulieren:
highway=trunk wird in Deutschland für Straßen außerhalb des Autobahnnetzes
genutzt, die einem hohen Standart entsprechen, der ein zügiges und sicheres
vorankommen gewährleistet. Zentrales Merkmal ist die Kreuzungsfreiheit über
mehrere Knoten hinweg. Es gibt keine Verkehrsampeln und kein Linksabbiegen;
die Straße ist nur per rechteinbiegen zu erreichen und per rechtsabbiegen
zu verlassen. Einmündungen von Grundstückszufahrten, Feldwegen o.ä. gibt es
nicht. Straßenbegleitende Fuß-/Radwege sind baulich abgesetzt
(Grünstreifen, Leitplanke) und nicht als Bürgersteig mit Bordstein
ausgeführt.
Zumeinst ist so eine Straße mit richtungsgetrennten Fahrbahnen oder mit
einer Fahrbahn und wechselseitigen Überholmöglichkeiten (sogenanntes 2+1
System) ausgeführt. Treffen die oben genannten Merkmale auf einer längeren
Strecke zu, kann auch eine normale Straße ohne wechselseitige
Überholmöglichkeit als highway=trunk erfasst werden.
Die Ausweisung als Kraftfahrstraße ist nicht notwendige vorraussetzung, um
eine Straße
als highway=trunk zu erfassen, umgekeht ist auch nicht jede Kraftfahrstraße
automatisch als highway=trunk zu erfassen. Dafür gibt es den unabhängigen
Tag motorroad=yes.
Die Beschilderung solcher Straßen entspricht oftmals der von Autobahnen
bekannten Systematik, allerdings ist die Schildfarbe statt blau gelb oder
weiß.
Wie gesagt, diese Definition ist aus der aktuellen Mappingpraxis entwickelt
und orientiert sich an Merkmalen die der Mapper völlig ohne Vorwissen vor
Ort erkennen und erfassen kann. Die Legaldefinitionen aus dem Artikel
verwirren doch eher.
Überarbeitenswürdig ist auch der Abschnitt "Wie man mappt". Neben der
Frage, ob sowas heutzutage überhaupt noch nötig ist, ist das Beispiel mit
den zwei paralelen Ways gerade in Hinblick auf das 2+1-System etwas
unglücklich. Dann kommt nämlich sowas dabei raus:
http://www.openstreetmap.org/?lat=51.829916&lon=6.849406&zoom=18&layers=M
Das ist eine Straße im 2+1-System mit einer Fahrbahn. Hier sind aber
genaugenommen 4 Fahrbahnen eingezeichnet. Bisher ist es doch eigentlich so,
dass wir Fahrbahnen und nicht Fahrspuren mappen...
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