Am 25.09.2009 17:45, schrieb Frederik Ramm: > Gegen eine Karte, die an der Stelle, wo sich eine > Filiale der entspr. Firma befindet, dieses Symbol abbildet, kann die > Firma m.E. nichts einwenden. Ärger ist zumindest dann vorprogrammiert, wenn man die güldene Möve auf den nächsten Dönermann klebt. -jha-