Hallo Marc, soeben kommt die Bestätigung aus dem Ministerium: Selbstverständlich dürfen die bayernweiten 2m-DOPs von OpenStreetMap sowohl eingebunden, als auch abgezeichnet werden. Aus Gleichstellungsgründen wollte man keine "Lex-OSM" schaffen und hat die Bilder deshalb generell freigegeben. Gruss, Markus