[Talk-de] ??Reit- und Wanderkarte - Jahresrückblick

Peter Wendorff wendorff at uni-paderborn.de
Do Jan 6 09:27:06 UTC 2011


Am 05.01.2011 22:46, schrieb Sven Geggus:
> Bernd Wurst<bernd at bwurst.org>  wrote:
>
>> Meinem laienhaften Verständnis nach darf man für eine neutrale Kennzeichnung
>> einer Marke auch das Markenzeichen verwenden.
> Hm auf http://www.gr-infos.com/gr-de.htm findet man:
>
> ® Die Abkürzungen GR® PR®GRP®, sowie die entsprechenden
> Wegmarkierungen (weiß/rot, gelb und gelb/rot) sind eingetragene
> Marken des französischen Wandervereins (Fédération Française de la
> Randonnée Pédestre).  Sie dürfen nicht ohne Genehmigung
> vervielfältigt werden.  Die Fédération Française de la Randonnée
> Pédestre ist ein öffentlich anerkannter Verband all der Vereine,
> welche die Wanderwege auf den GR® PR®GRP® errichten und unterhalten.
> Sie gibt die Wanderführer (topo-guides) für diese Wanderwege heraus.
>
>> Wir bezeichnen einen Aldi ja auch als Aldi und bei den Fahrkartenautomaten der
>> Bahn tragen wir "Deutsche Bahn" als operator ein. Das sind auch Marken.
> In der Tat! Aber wir malen da weder das ALDI Logo noch das der DB
> rein. Von Markenrecht hab ich leider nicht sehr viel Ahnung :(
Ich vermute, dass hier gar nicht so sehr das Markenrecht ausschlaggebend 
sein wird.

Selbst wenn eine Karte Supermärkte mit ihrem jeweiligen Logo 
kennzeichnen würde, bleibt es eine Darstellung, WO diese Firmen ihrer 
Geschäftstätigkeit nachgehen; es handelt sich also sozusagen um einen 
neutralen Bericht über deren Geschäftstätigkeit.

Im vorliegenden Fall der Wanderwege "vertreiben" wir aber nicht den Sitz 
der Firma, sondern quasi deren Produkt.
Der markenrechtliche Aspekt, dass die Logos geschützt sind, wird dabei 
nur ein Aufhänger sein, vermute ich. Relevant wird das dadurch, dass 
eine OSM-Karte (oder die Datenbank selbst?), die diese Wanderrouten mit 
ihrer Ausschilderung veröffentlicht, Wettbewerber der Firma wird, da ein 
Teil von deren Geschäftsmodell hier kopiert wird: die Veröffentlichung 
einer Karte mit den ausgeschilderten Wanderwegen.
> Dass man reinen Text schützen kann glaube ich eigentlich nicht.
reinen Text meines Wissens nicht generell, aber abhängig vom 
Verwendungszweck; so ist die Textmarke "kinder" geschützt im Bereich von 
Süßwaren durch Ferrero, was aber niemanden davon abhängt, Kinderstühle 
zu verkaufen.

Aber IANAL - also bitte nur als begründete Spekulation sehen (und bis 
zur endgültigen Klärung, falls diese durch irgendjemanden verfolgt wird, 
vielleicht lieber auf Nummer sicher gehen).

Gruß
Peter




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