[Talk-de] ??Reit- und Wanderkarte - Jahresrückblick
Peter Wendorff
wendorff at uni-paderborn.de
Do Jan 6 09:27:06 UTC 2011
Am 05.01.2011 22:46, schrieb Sven Geggus:
> Bernd Wurst<bernd at bwurst.org> wrote:
>
>> Meinem laienhaften Verständnis nach darf man für eine neutrale Kennzeichnung
>> einer Marke auch das Markenzeichen verwenden.
> Hm auf http://www.gr-infos.com/gr-de.htm findet man:
>
> ® Die Abkürzungen GR® PR®GRP®, sowie die entsprechenden
> Wegmarkierungen (weiß/rot, gelb und gelb/rot) sind eingetragene
> Marken des französischen Wandervereins (Fédération Française de la
> Randonnée Pédestre). Sie dürfen nicht ohne Genehmigung
> vervielfältigt werden. Die Fédération Française de la Randonnée
> Pédestre ist ein öffentlich anerkannter Verband all der Vereine,
> welche die Wanderwege auf den GR® PR®GRP® errichten und unterhalten.
> Sie gibt die Wanderführer (topo-guides) für diese Wanderwege heraus.
>
>> Wir bezeichnen einen Aldi ja auch als Aldi und bei den Fahrkartenautomaten der
>> Bahn tragen wir "Deutsche Bahn" als operator ein. Das sind auch Marken.
> In der Tat! Aber wir malen da weder das ALDI Logo noch das der DB
> rein. Von Markenrecht hab ich leider nicht sehr viel Ahnung :(
Ich vermute, dass hier gar nicht so sehr das Markenrecht ausschlaggebend
sein wird.
Selbst wenn eine Karte Supermärkte mit ihrem jeweiligen Logo
kennzeichnen würde, bleibt es eine Darstellung, WO diese Firmen ihrer
Geschäftstätigkeit nachgehen; es handelt sich also sozusagen um einen
neutralen Bericht über deren Geschäftstätigkeit.
Im vorliegenden Fall der Wanderwege "vertreiben" wir aber nicht den Sitz
der Firma, sondern quasi deren Produkt.
Der markenrechtliche Aspekt, dass die Logos geschützt sind, wird dabei
nur ein Aufhänger sein, vermute ich. Relevant wird das dadurch, dass
eine OSM-Karte (oder die Datenbank selbst?), die diese Wanderrouten mit
ihrer Ausschilderung veröffentlicht, Wettbewerber der Firma wird, da ein
Teil von deren Geschäftsmodell hier kopiert wird: die Veröffentlichung
einer Karte mit den ausgeschilderten Wanderwegen.
> Dass man reinen Text schützen kann glaube ich eigentlich nicht.
reinen Text meines Wissens nicht generell, aber abhängig vom
Verwendungszweck; so ist die Textmarke "kinder" geschützt im Bereich von
Süßwaren durch Ferrero, was aber niemanden davon abhängt, Kinderstühle
zu verkaufen.
Aber IANAL - also bitte nur als begründete Spekulation sehen (und bis
zur endgültigen Klärung, falls diese durch irgendjemanden verfolgt wird,
vielleicht lieber auf Nummer sicher gehen).
Gruß
Peter
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