[Talk-de] Naturschutzgebiet

M∡rtin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Jul 26 12:23:47 UTC 2011


Am 26. Juli 2011 14:10 schrieb Falk Zscheile <falk.zscheile at googlemail.com>:
> Was in einem bestimmten Naturschutzgebiet erlaubt bzw. verboten ist
> entnimmt man am Besten der Verordnung, welche das Naturschutzgebiet
> festsetzt.


+1


> Pauschale Aussagen sind daher problematisch. Aber ein Blick
> ins Gesetz hilft weiter hier weiter:
>
> § 23 Naturschutzgebiete
> (1) Naturschutzgebiete sind [...]
> (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder
> Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu
> einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer
> Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können
> Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
>
> § 23 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG geht also davon aus, dass ein Betreten des
> Naturschutzgebietes grundsätzlich verboten ist (access=no) und ein
> Betreten explizit erlaubt werden muss.


wieso? Ist das Betreten von vornherein eine "nachhaltige Störung"?
Nachhaltig wäre die Störung doch nur, wenn man beim Betreten etwas
stört oder beschädigt und diese Störung auch noch anhält, nachdem man
das Gebiet bereits wieder verlassen hat.

Gruß Martin




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