[Talk-de] Wanderwegeverlauf und Kartenwerk der Landesvermessung

bkmap burkhard.kirchner at web.de
Mo Jun 20 10:32:50 UTC 2011


Am 30.05.2011 09:39, schrieb Jan Tappenbeck:
>
>
> Hi !
>
> ich hatte heute gerade ein Telefonat mit einem Wegewart für Wanderwege
> und als er von OSM gehört hat wurde ihm schon anders.
>
> Aus allen Ecken wird er nach GPS gefragt etc. und er kommt da personell
> auch nicht mehr gegen an. Ich hatte gezielt nach dem GPS-File für einen
> Weg gefragt und er hat mir gesagt das deren Daten in der Karte der
> Landesvermessung enthalten sind und wir diese doch dann vor dort
> übernehmen könnten. Schließlich habe die diese auch nur bereitgestellt
> bekommen - und ich könne mich doch auch auf Ihn berufen.
>
> Wie denkt Ihr darüber - bei wem liegen die Rechte ????
>
> Gruß Jan :-)

Auf diese Problematik bin ich auch schon gestoßen. In Thüringen ist die 
Sachlage etwa so:

Die Wandervereine und Wegewarte der Kommunen legen zusammen den 
Kreiswegewarten den Verlauf der Wanderwege fest.
Diese Wanderwege müssen mit dem Thüringer Forst abgestimmt werden. Dabei 
werden sie im Rahmen des Projektes "Forsten und Tourismus" im GIS des 
Thüringer Forstes erfasst. Von Thütinger Forst werden auch die amtlichen 
Blattschnitte mit den Wegeverläufen herausgegeben.
Die Nutzungsrechte an den Daten werden dann an Kartenverlage und andere 
kommerzielle Nutzer verkauft. Es liegt also klar ein kommerzielles 
Interesse des Thüringer Forstes vor.

Auf meine Anfrage betreffs der Veröffentlichung der Wegeverläufe in OSM 
erhielt ich dementsprechend folgende Antwort:

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VON: Andreas.Lucas at forst.thueringen.de

Sehr geehrter Herr Kirchner,

nach Rücksprache mit unserem GIS-Referat bedaure ich Ihnen mitteilen zu 
müssen, dass wir Ihnen die Daten nicht zur Verfügung stellen können.

Begründung:

Eine Veröffentlichung der Erholungswege im OpenStreetMap ist problematisch:

1) Mit der Veröffentlichung verlieren die Daten ihren amtlichen 
Charakter, da im OpenStreetMap jeder registrierter Nutzer die Daten 
verändern darf , so dass nachträglich keine Garantie mehr existiert, 
dass es unsere Daten sind, obwohl aus der Datenbeschreibung der Eindruck 
erzeugt wird, das es amtliche  Daten sind.

2) Die kostenfreie Veröffentlichung der Daten (auch zum downoad möglich) 
widerspricht den Regelungen der Thüringer Verwaltungskostenordnung, die 
momentan die Kostenpflichtigkeit der Datennutzung vorsieht (10.000€ für 
den kompletten Datenbestand von Thüringen). Dies würde insbesondere auch 
den Interessen der Kartenverlage widersprechen, die unsere Daten in 
Lizenz kaufen und  Wanderwegekarten vermarkten.

3) Die Datenpflege im OpenstreetMap verfolgt ein anderes Konzept. Stellt 
man einmal die Daten dort rein - muß man sie auch dort pflegen (das kann 
dann jeder registrierter Benutzer tun - siehe P.1.). Man kann jedoch 
nicht mehr die alten Daten komplett löschen und durch neue ersetzen.


Mit der geplanten Veröffentlichung der Daten im GEOPROXY und 
GOOGLE-Earth werden wir der Bevölkerung eine kostenfreie Möglichkeit der 
begrenzten Datennutzung bieten. Dort können wir jedoch der Datenherr 
bleiben und die Daten regelmäßig pflegen, da sie unser technisches und 
geistiges Eigentum bleiben.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lucas
Referatsleiter

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