[Talk-de] Zeichen 250, Privatweg, Anlieger frei

Torsten Leistikow de_muur at gmx.de
Mo Mär 7 19:42:34 UTC 2011


M∡rtin Koppenhoefer schrieb am 07.03.2011 19:50:
> ich wäre mir nicht so sicher, dass man selbst an einer Privatstraße
> einfach mal so Verkehrsschilder aufstellen darf, ohne sich mit den
> Behörden dazu abzustimmen.

Das kann man wohl so pauschal auch nicht sagen (mal ganz abgesehen davon, dass
es sich hierbei ja auch um kein echtes sondern um ein abgewandeltes
Verkehrsschild handelt). Tatsache ist aber, dass das Schild da steht. Ob zu
Recht oder nicht, koennen wir nicht wissen und brauchen wir auch nicht entscheiden.

> Darum ging es mir auch nicht, es ging darum, dass Fußgängerverkehr
> u.U. vom Besitzer geduldet werden muss, auch wenn ihm die Straße
> gehört.

Es kann natuerlich sein, dass der Besitzer theoretisch Fussgaengerverkehr dulden
muesste. Aber m.E. soll das Schild ausdruecken, dass er z.Z. keinen
Fussgaengerverkehr duldet.
Bei einem Gebaeude tragen wir ja auch nicht ein, ob das rechtmaessig erbaut
worden ist, sondern wir tragen ein, dass es da ist. Also ist die Frage hier auch
nicht, ob der Eigentuemer das Schild zu Rech aufgestellt hat, sondern was das
Schild bedeutet.

Gruss
Torsten




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