[Talk-de] Funkmasten in SH - geheim und jeder kann es lesen
Carsten Schönert
c.schoenert at t-online.de
Do Mär 10 14:13:26 UTC 2011
Na sobald da "VS-*" steht ist das nichts für die Öffentlichkeit.
Ist zwar schön erklärt was die Bezeichnungen zu bedeuten haben ist aber
für jeden der solch deklarierte Daten öffentlich machen will bzw.
benutzen will irrelevant.
VS ist nun mal Verschlusssache und ist damit nur für den internen
Informationsaustausch gedacht.
Die Einstufung "Geheim" ist an sich schon nicht ohne und hat nichts mit
Angeberei zu tun. Wenn ein Vorgang so eingestuft wird hat das seinen
Sinn, in Deutschland ist so etwas sehr klar geregelt. Und wenn eine
Behörde Material so einstuft, so what? Siehe oben was VS wieder bedeutet.
Gruß
CS
Am 10.03.2011 13:34, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> Am 10. März 2011 09:35 schrieb Georg Feddern<osm at bavarianmallet.de>:
>
>> Du hast wohl noch nicht in den Downloadbereich geschaut - mit den
>> Verpflichtungs- und Vertraulichkeitserklärungen und dem Link auf VS-NfD und
>> auf den Auszug des Strafgesetzbuchs. ;-)
>
>
> wobei "geheim" reine Angeberei ist. VS-NfD bedeutet "Nur für den
> Dienstgebrauch" und ist die kleinstmögliche
> Vertraulichkeitseinstufung. Darüber kommt erstmal VS-Vertr.
> (vertraulich) erst danach VS-Geh. (geheim) (und danach käme noch
> "streng geheim"). Ab VS-V spricht man von "amtlich geheimgehalten".
> Das impliziert auch eine Serie von Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit
> solchem Material (s. Verschlusssachen-anweisung,
> http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_31032006_IS46065201.htm
> ), die bei NfD noch nicht zur Anwendung kommen.
>
> Gruß Martin
>
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