Am 16.03.2011 23:48, schrieb Johannes Huesing: > Maßgeblich ist für mich (in Deutschland) der Betrieb nach Eisenbahnbetriebsordnung > (ja ich weiß, das ist für den Laien nicht ohne Weiteres erkennbar). Für Gleise auf Industrie- und Hafenflächen gilt die EBO laut Wikipedia meist nicht. Viele Grüße, Stephan