[Talk-de] Relationen "Landmasse"

Sven Anders sven at anders-hamburg.de
So Mär 20 11:30:00 UTC 2011


Am 20.03.2011 11:48, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
> ich hatte vor ein paar Tagen schonmal gefragt, und bisher keine
> Antwort bekommen: wozu "braucht" man die Landmasse-Relationen, bzw.
> wozu haben diejenigen, die sie angelegt haben, das gemacht?
>
> Wenn ich mir in Wikipedia die Definition der Landmasse ansehe bekomme
> ich den Eindruck, dass das bei uns bereits mit der coastline
> ausreichend abgedeckt ist:
>
> "Als Landfläche, Landmasse oder Festland wird in der Geografie jener
> Teil der Erdoberfläche bezeichnet, der sich über den Meeresspiegel
> erhebt und auch bei Flut nicht von Wasser bedeckt wird."
>
> Dass hier einfach mal drauflos gemappt wurde, legt auch diese Seite nahe:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Coastline
> "Landmasse 		in OSM noch nicht genau definiert"
>
> Braucht jemand das Zeugs, oder kann man nicht alle Informationen
> bereits aus der coastline und den administrativen Boundaries
> herausholen?

Hallo Martin,

ich finde es Sinnvoll bei küstennahen  Gemeinden / Kreisen / 
Bundesländern beides zu haben. Denn wenn man mal eben eine 
Übersichtskarte von Deutschland zeichnen möchte, will man gerade nicht 
die 12 Meilen Zone von Deutschland haben sondern Rügen, Sylt, Helgoland, 
die Halligen extra erkennen können. Natürlich könnte man das dann auch 
per Tool machen, welches zwei Quellen joint. Aber das war das 
urspürngliche Argument für die Einführung von Landmassen.

Bei meinen Erkundungen über den genauen Grenzverlauf bei der Küstenlinie 
zwischen Hamburg und Bremen  (Elbe ist eine Bundeswasserstraße und 
"Küstenline" ) bin ich auf wiedersprüchliche Infromationen gestoßen. So 
enden anscheind die Gemeinden von Niedersachen und Schleswig Holstein 
z.T. an der Küstenlinie aber die jeweiligen Bundesländer in der 
Elbmitte. Die Elbe ist anscheind ein "Gemeindefreies Gebiet". Mir ist 
aber z.B. auch überhaupt nicht klar, was passiert, wenn z.B. eine 
Sturmflut etwas Land wegnimmt (wird dann die Gemeinde kleiner?) oder 
wenn durch Landgewinnung Land dazu kommt (Verschieben sich dann die 
Gemeindegrenzen?  Ab wann, Landgewinnung ist ja kontinulierlicher 
Prozess...) Ich könnte mir vorestellen, das Gemeindegrenzen an der Küste 
von Zeit zu Zeit neu festgelegt werden und wir in sofern auch eine  alte 
Küstenline als z.Z. geltende Grenze speichern müssten.

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat mir bestätigt, das es immer wieder zu 
Problemen kommmt (welches Gericht/Gesetzt ist Zuständig) wenn es im 
Küstenbereich zu Rechtstreitigkeiten kommt, da es z.T. nicht geklärt 
ist, weleches Recht gilt.

Gruß
Sven



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