[Talk-de] openstreetmap Urheberrecht
Rainer Knaepper
smial at gmx.de
So Nov 27 15:11:57 UTC 2011
Am 27.11.2011 13:43, schrieb Frederik Ramm:
> eine Wikipedia-Richtline
Ich hatte eigentlich geglaubt, ausreichend dargelegt zu
haben, daß es hier nicht um eine Wikipediarichtlinie geht.
Wie kommst du immer wieder auf das dünne Brett?
>
> Wie weit muss ich denn mit meiner Kamera von dem
> Bildschirm weggehen und wie viele andere Sachen muessen
> ausser dem Bildschirm noch auf dem Bild sichtbar sein,
> damit ein "eigenstaendiges Werk" aus meinem Bild wird?
>
Das ist jetzt einfach: Da solche Details gesetzlich
natürlich nicht bis ins letzte und für jeden denkbaren
Streitfall festgeschrieben sind, begibst du dich im Zweifel
einfach in die Hand des zuständigen Amtsrichters bzw. ggf.
die entsprechenden nachfolgenden Instanzen. Dort erhältst du
dann rechtssichere Entscheidungen über deine Ansichten. Eine
Vorschau könnte auch die Lektüre einschlägiger Urteile im
Urheberrechtsbereich bieten.
Rechtsberatung im Vorfeld bieten auch Anwälte. Hier in der
Liste gibt es die nicht.
Wie nebenan schon angemerkt, mir geht es hier nicht um
Rechthaberei, ich berichte nur aus den Erfahrungen endloser
Diskussionen. Wer das annehmen will, mag das tun, wer nicht,
der muß eben eigene Erfahrungen machen.
Rainer
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