[Talk-de] R: Modellflügzeuge und Modellwagen ?

Garry GarryD2 at gmx.de
Di Okt 25 20:47:56 UTC 2011


Am 23.10.2011 10:36, schrieb Claudius:
> Ein Tower nicht, aber ein Flugleiter ist bedingt vorgeschrieben.
>
> Das konnte ich in [1] (Einschätzung des Luftrechts in Bezug auf 
> Modellflug) so nicht genannt sehen. Hast du dafür einen Beleg?

Auf die schnelle gefunden(ich schrieb bedingt, über 5kg ist eine 
Aufstiegsgenehmigung erforderlich):
**Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Bestellung von Flugleitern an 
Modellfluggeländen ist § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 2 LuftVO i. V. 
m. der entsprechenden Nebenbestimmung des Erlaubnisbescheides. Die 
Luftämter verwenden hierbei regelmäßig die Nebenbestimmung Nr. IV.8 des 
Musterbescheides in Anhang 2 der Grundsätze des Bundes und der Länder 
für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen (NfL I 
59/06).**
>
>>> ich weis nur das mal dort wer am schimpfen war, dass ein Flugzeug es
>>> wagte den Platz zu überfliegen, in niedriger Höhe, igendson 4 Sitzer
>>> oder so
>> Berechtigt - so was hat schon zu tödlichen Unfällen geführt. Daher
>> sollten auch Modellflugplätze als "Luftfverkersbetriebsflächen" gut
>> erkennbar sein.
>
> Da stimmen wir fast überein: Ich finde eben nicht, dass es die 
> gleichen Luftverkehrsbetriebsflächen wie etwa bei einem Segelflugplatz 
> sind. Eine derartige Kennzeichnung wäre irreführend. Und erneut 
> sollten auch wir nicht der Versuchung erliegen, hier amtlich 
> zugelassene Karten ersetzen zu wollen. 
Es geht nicht um den Ersatz der amtlichen Karten aber eine unabhänge 
zusätzliche Informationsquelle kann nicht schaden und so vielleicht den 
nächsten Todesfall wegen eines all zu
sorglos überfliegen eines Modellflugplatzes verhindern.
> Ich plädiere weiterhin dafür ein eigenes Tag für Modellflugplätze zu 
> verwenden anstatt das aeroway=aerodrome in seiner Bedeutung 
> aufzuweichen oder etwa mit einem Zusatztag genauer spezifizieren zu 
> wollen.
>
Es geht mir nicht um "aerodrome" sondern um "runway" als eindeutiges 
Merkmal dass hier mit aufsteigenden Luftfahrzeugen zu rechnen ist, 
gleich welcher Grössenordnung
und bemannt oder unbemannt. Dafür sind die Zusatztags da und ein erster 
Hinweis auf die Grössenordnung ist aus der Länge der "runway" gegeben.

Garry



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