[Talk-de] rechtlich bedenkliche Grenzen in Berlin

malenki osm_ at malenki.ch
So Sep 4 21:35:58 UTC 2011


Martin Koppenhoefer schrieb:

>Am 4. September 2011 18:09 schrieb Frederik Ramm <frederik at remote.org>:
>> On 09/04/2011 04:56 PM, malenki wrote:
>>> Gerade wurde ich auf eine doppelte Grenze aufmerksam gemacht.¹
>>> Der Ersteller hat auf seiner Benutzerseite im Wiki² geschrieben,
>>> dass er die Daten unabhängig von der Original-Karte der dafür
>>> gekauften DVD erstellt hat(!).
>
>> Ich denke, Du hast recht. Ich wuerde nicht gleich mit dem
>> Vorschlaghammer auf den Macher losgehen - unter gestandenen
>> Kartographen haelt sich hartnaeckig die Meinung, dass man, wenn man
>> irgendwas irgendwo "abpaust", keine Copyrightprobleme hat.
>
>wobei es nicht irgendwas ist, sondern Grenzen. Irgendwo müssen die
>doch so veröffentlicht werden, dass man sie "bekommen kann"?
>
>Während ich allgemein bei Ableitungen aus der K5 das gleich sehe
>(hatte ihn ja auch auf der Berliner Liste darauf hingewiesen), so
>liegt im Speziellen  hier doch evtl. die Sache anders, weil es um
>Grenzdaten geht? Immerhin ist die K5 eine amtliche Karte und die Lage
>der Grenzen kann eigentlich nicht geschützt sein, oder doch? Ich frage
>mal so naiv, weil ich es wirklich nicht weiss.

Dies:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Potential_Datasources#Rechtsgrundlage
interpretiere ich so, dass man Kartenmaterial nur dann verwenden kann,
wenn dieses als Teil der Satzung veröffentlicht wird.

Wenn in der Satzung sinngemäß steht: "Der Grenzverlauf kann Karte XY
entnommen werden.", ist die Karte kein Teil der Satzung, mithin "ganz
normal" urheberrechtlich geschützt.

Ansonsten könnte man jede Karte hernehmen und sagen: Die
Nationalparks/die Grenzen wurden vom Gesetzgeber festgelegt, also darf
ich sie abmalen.






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