[Talk-de] Nord-Stream-Pipeline - Liste gelesen

bkmap burkhard.kirchner at web.de
Mi Feb 8 10:48:45 UTC 2012


Am 06.02.2012 16:50, schrieb Jan Tappenbeck:
> Am 06.02.2012 16:41, schrieb Jan Tappenbeck:
>> Am 06.02.2012 16:25, schrieb Johann H. Addicks:
>>>> wird und in weiten Teilen noch gut sichbar ist. Ein gewaltiges Bauwerk
>>>> das sicherlich in OSM rein sollte, auch wenn in einigen Jahren nicht
>>>> mehr sichtbar ist. Aber wir mappen ja auch Stromleitungen .-)
>>>
>>> Ich vermute, dass diese Pipeline es auch in die Liste der "kritischen
>>> Infrastrukturen" kommt.
>>>
>>> Wenn wir alles mappen, was da auf der NIPP- und CIKR-Listen steht, dann
>>> klopft vermutlich bald die nächste Behörde..
>>
>> wo sind diese Listen zu finden ???
>>
>> Gruß Jan :-)
>>
>
>
> Hi !
>
> jetzt habe ich bei Heise die Liste gelesen - stellt sich die Frage ob
> wir uns davon beeindrucken lassen oder nicht !!!!
>

Erst mal müssten sie NIPP- und CIKR-Listen mit den deutschen Behörden 
abgestimmt und in Schutzbereiche aufgenommen werden.

Was in Deutschland nicht in einem Bereich laut Schutzbereichgesetz steht 
und keine militärische Anlage ist, können wir imo mappen, egal ob es 
später in einen Schutzbereich aufgenommen wird. Im Gesetz steht 
"anzufertigen" und nicht "angefertigt zu haben". Wenn wir ein Gebiet 
legal mappen, kann man es uns nicht nachträglich in der Datenbank 
verbieten. Sonst müssten wir uns ja stets und ständig Gedanken machen, 
was den Militärs vielleicht später mal als schutzwürdig erscheint (Ob 
eine rein zivile Gasleitung jemals als militärisch schutzwürdig 
eingestuft wird, ist sehr fraglich).

Man könnte aber das Rendern (Anfertigung einer bildlichen Darstellung) 
der Daten als verboten betrachten, auch wenn die Daten schon vorhanden 
waren, als das jeweilige Gebiet noch gar kein Schutzbereich war.
Die Daten muss man auch dann meineserachtens nicht aus der Datenbank 
löschen. Man müsste lediglich die Darstellung speziell gekennzeichneter 
Gebiete durch die Renderer verhindern.

Für die amtliche Verwaltung der Schutzbereiche sind, soweit mir bekannt 
ist, die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich.

Weiß jemand, ob es landes- oder bundesweite Listen gibt?

Da kommt mir auch folgendes in den Sinn: Ohne Ortskenntnis nach 
Luftbildern zu mappen, kann dazu führen, dass man Schutzbereiche mappt, 
ohne dass man etwas davon mitkriegt. Und das ist in Deutschland illegal. 
Ein ziemlich starkes Argument gegen reines Sessel-Mapping.

Gruß Burkhard





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