[Talk-de] Nachtrag Bing Luftbildzensur

Jochen Topf jochen at remote.org
Do Jul 19 11:59:17 UTC 2012


On Thu, Jul 19, 2012 at 12:17:01PM +0200, Martin Koppenhoefer wrote:
> Am 19. Juli 2012 01:03 schrieb Jochen Topf <jochen at remote.org>:
> > Die interessante Frage ist doch auf welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr
> > diese "Schummerung" verlangt.
> 
> 
> zum Schutz der nationalen (und internationalen im Rahmen der NATO)
> Sicherheit, zumindest werden sie vermutlich so argumentieren

Das ist keine Rechtsgrundlage. Ein Gesetz müssen sie schon haben. Einfach so
zu sagen, dass etwas nicht erlaubt ist, geht nicht.

> ja, das könnte man mal versuchen. Vermutlich werden sie sich auf §5
> Schutzbereichsgesetz berufen:
> http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__5.html

Okay, das Gesetz war mir neu. Interessant ist immerhin, dass es nur eine
Ordnungswidrigkeit ist, wenn man Photos oder Karten von so einem Schutzbereich
macht, keine Straftat (Paragraph 27). 

> (2) Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet
> oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu
> fotografieren oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche
> Darstellungen davon anzufertigen.

Interessant ist, dass da "als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet" steht.
Die Frage ist also nicht, ob es sich um einen Schutzbereich handelt. Es muss
auch als solcher gekennzeichnet sein. Nur dann greift dieser Paragraph. Das
macht auch Sinn, weil man sonst ja nicht erkennen kann, was man nicht
photografieren darf. Nun hab ich schon des öfteren Schilder gesehen, auf denen
sowas steht wie "Militärischer Sicherheitsbereich. Vorsicht!
Schußwaffengebrauch" und sowas. Ich hab aber noch nie ein Schild gesehen,
auf dem "Schutzbereich" steht.

Und dass es in Zeiten von Luftbildern nicht mehr viel Sinn macht mit so
einer Kennzeichnung, das steht auf einem anderen Blatt.

Jochen
-- 
Jochen Topf  jochen at remote.org  http://www.remote.org/jochen/  +49-721-388298





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