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Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Do Dez 5 11:01:23 UTC 2013
Am 4. Dezember 2013 22:36 schrieb Florian Lohoff <f at zz.de>:
> Das ist aber etwas was man nicht "on the ground" nachvollziehen kann
> wo das Grundstück aufhört.
>
und das aus dem Land der Jägerzäune? Man kann sehr oft nachvollziehen, wo
das Grundstück aufhört, nur aus einer Begehung der Gegend und ohne weitere
Pläne. Weiterhin gibt es in Deutschland oft Bebauungspläne, wo es
grundsätzlich drin ist. Wenn man überhaupt keine Ahnung hat, und auch
keinen best-guess wagen will oder recherchieren, ob es einen B-Plan gibt,
dann trägt man es halt nicht ein. In der Stadt (und prinzipiell auch im
Dorf) sollte es grundsätzlich kein Problem sein (von Vorderfassade der
Häuser bzw. Vorgarten bis zur gegenüberliegenden Straßenseite).
Hast Du mal ein Beispiel wo Du denkst, man könnte überhaupt nicht erkennen,
wo die Grundstücke aufhören?
Gruß Martin
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