Hallo, Am Samstag, den 12.01.2013, 15:18 +0100 schrieb Bernhard Weiskopf: > > Die schraffierten Fahrbahnflächen gelten auch als bauliche Trennung. Hier > dürfte man die Fahrbahnen aufteilen. Bei einfacher Längsteilung wie hier > halte ich das aber für nicht notwendig. > das ist mir neu. Wo steht das? Gruß, Wolfgang