[Talk-de] Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sondergenehmigung auf 2x2 autobahnähnlicher Straße

Georg Feddern osm at bavarianmallet.de
So Jan 13 17:26:01 UTC 2013


Moin,

Am 13.01.2013 15:17, schrieb Tirkon:
> Quelle:
> http://www.friesland.de/internet/page.php?site=14&id=901001116
> Diese bisher existierende Regelung wurde auf den nun eröffneten
> Lückenschluss erweitert.

wat dat nich allns geef.

> Ich habe daher
> * agriculture=yes
> und
> * minspeed:agriculture=40
> getaggt.
>
> Damit sollte dem nicht-landwirtschaftlichem Benutzer der Straße diese
> Eigenschaft deutlich werden.
>
> Soweit, so gut! Jetzt komme ich aber ins Grübeln: Mit diesem Tagging
> könnte der Inhaber eines entsprechenden landwirtschaftlichen
> Fahrzeuges auf die Idee kommen, dass er die Straße ohne Weiteres (also
> ohne Sondergenehmigung) benutzen darf.

Für Fälle mit Sonder-/Einzelgenehmigung hat sich doch *=private bisher 
bewährt, oder?

> Allerdings könnte jemand den
> gleichen Fehlschluss auch aus den missverständlichen Schildern ziehen.

Inwiefern sind die Schilder da missverständlich? Da steht doch extra 
"mit Genehmigung".
Sonst hätte ja ein Kennzeichen 1024-17 gereicht.

> Ist der Fall so einzigartig und zudem theoretisch, dass man ihn im
> Tagging vernachlässigen kann?

Bin da mal gespannt, ob (überhaupt) noch andere Meldungen kommen. ;-)
Und er ist ja zumindest so lange theoretisch, bis es einen Router mit
- Angabe der Fahrzeug-HG
- Angabe des landwirtschaftlichen Verkehrs
für Landwirte und deren Demo-Fahrten nach Brüssel oder Optimierung des 
lokalen Ernte-Verkehrs gibt. ;-)

Evtl. ist es eher notwendig, dort hazard=agricultural zu taggen. ;-)

Gruß
Georg




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