[Talk-de] Abzeichnen von nicht freigegebenen Luftbildern

Karsten Trommer karsten_trommer at web.de
Mo Jan 14 17:31:33 UTC 2013


Hallo Bernd,

> Ich würde da nichts überstürzen.

da ist nichts überstürzt, eher etwas zu spät. Erstens liegen die
meisten Sachen schon eine Weile zurück und zweitens gibt es
genug einschlägige Stellen, die nachweisbar nicht von den als
freigegebenen Quellen abgezeichnet sein können.

> Nach den hier geschilderten Infos ist das zwar vielleicht einen
> zweiten Blick wert, nicht aber eine Anschuldigung. Bevor man
> Anschuldigungen ausspricht sollte es schon einen Verdacht geben,
> woher die Daten eventuell übernommen wurden. Auch Google und
> die öffentlich abrufbaren Quellen anderer Anbieter sind nicht grade
> ein Paradebeispiel für aktuelle Bilder.

Naja, Quellen (aktuellere Luftbilder mit ensprechender Auflösung)
gab es schon genug. Selbst die Luftbilder bei Google kämen in Frage,
vor allem wenn da noch ein Flußlauf als Fläche nach dem zu der Zeit
herrschenden Wasserstand angepasst wurde (bei Bing war da bei dem
Brei nichts zu erahnen). Aber welche Quelle da ernsthaft in Frage
kommt, ist schwer zu sagen. Die Person(en) hinter PeterSchum
könnte(n) das, tun sie aber nicht.

> Zudem ist es ja so, dass das Abzeichnen von Luftbildern nicht von
> allen Juristen gleich betrachtet wurde. Das war ja das bei Yahoo, dass
> dort ein Jurist sagte: Wir sehen das Abzeichnen nicht als Lizenzverstoß
> daher dürft ihr das.

Dann kann man das besondere Getue um die Luftbilder von Bing auch
gleich lassen und jedem bei OSM offen das Abmalen von beliebigen
Quellen gestatten. Mir wäre neu, daß das so ist.

> Grundsätzlich ist es sicherlich eine gute Idee, nur von explizit
> freigegebenen Quellen Daten zu übertragen bzw. abzuzeichnen. Aber
> ohne einen genaueren Verdacht, woher die Daten denn kommen
> könnten würde ich mich hier strikt nach "In dubio pro reo" orientieren
> und das glauben was der User als Quelle angibt.

Die Quelle soll Bing sein (zumindest an konkret angefragtem Bereich)
und das war eindeutig unglaubwürdig zu dem Zeitpunkt. Bei der Masse
an einschlägigen Eintragungen kann man auch zu "Anscheinsbeweisen"
übergehen.




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