[Talk-de] unangekuendigte Massenedits

Masi Master masi-master at gmx.de
Do Jan 17 16:30:46 UTC 2013


Am 17.01.2013, 08:15 Uhr, schrieb Josef Latt <Josef.Latt at gmx.net>:

> Am 17.01.2013 01:46, schrieb Masi Master:
>> Am 16.01.2013, 16:53 Uhr, schrieb Josef Latt <Josef.Latt at gmx.net>:
>>
>>> Und wann ist nun das Resumee?
>>>
>>> foot=yes an highway=footway als Verifikation, welche real keine ist,
>>> oder Datenmüll.
>>> Dito für bicyle=no anhighway=footway
>>>
>>> Auch bicycle=yes an highway=cycleway fällt in diese Kategorie.
>>
>> Da es unterschiedliche Meinungen zu Defaultwerten gibt, halte ich die
>> Löschung der Tags erstmal für fraglich.
>
> foot=yes an highway=footway ist kein Defaultwert.

Dann frage ich mich, warum denn Löschen, wenns kein Default ist?

>> Hier [1] steht, dass footway, cycleway und bridleway "*=designated" als
>> Standartwert haben. Die gelöschten *=yes würden in dem Fall das
>> "designated" überschreiben...
>
> Wie geht das denn?

Ganz einfach:
Bei highway=tertiary + access=no + motor_vehicle=yes + hgv=no:
Das explizit gesetzte access=* hat eine höhere Bedeutung als der  
Defaultwert(?) access=yes für tertiary-Straßen. Desweiteren überschreibt  
das motor_vehicle=* das access=* (natürlich nur für Motorfahrzeuge), weil  
es spezifischer ist. Genauso hat hgv=* eine höhere Bedeutung als  
motor_vehicle=*.

>> Bei Radwegen gibt es Benutzungspflichtige, und welche die man befahren
>> "darf".
>> Also eher kein Defaultwert. (Hingegen könnte man Argumentieren,
>> dass bicycle=yes als Fallback-Defaultwert gilt. Da es aber viele
>> unterschiedliche Radwege gibt, könnte es sich anbieten, alle zu taggen,
>> so dass man "unvollständig getaggte" besser findet.)
>
> Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende)  
> Radwege, zumindest in DE. Die Querfeldeinwege mit dem blauen Schild sind  
> ja an und für sich keine und können de facto auch nicht  
> benutzungspflichtig sein.
> BTW, deren Beschilderung entspricht nicht der StVO. Hatte ich schon  
> erwähnt.

Eben nicht!
Es gibt straßenbegleitende Radwege MIT blauem Schild  
("benutzungspflichtige"), und auch welche OHNE Schild (genannt: "andere  
Radwege").
Als drittes gibt es noch eigenständige Radwege, diese werden üblicherweise  
auch mit dem blauen Schild gekennzeichnet, einerseits um anzuzeigen welche  
Verkehrsteilnehmer erlaubt sind, und andererseits welche NICHT erlaubt  
sind. Und dies ist laut StVO nicht verboten. Bin mir grad nicht sicher, ob  
es in den VwV einen Hinweis dazu gibt. (Die Benutzungspflicht entfällt  
natürlich, da es keine parallele Straße gibt.)







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