[Talk-de] unangekuendigte Massenedits

Gerhard Hermanns gerhard.hermanns at uni-due.de
Do Jan 17 16:46:55 UTC 2013


Hi,


On 17.01.2013 16:13, Josef Latt wrote:
>
>
> Am 17.01.2013 15:05, schrieb Wolfgang Hinsch:
>> Am Donnerstag, den 17.01.2013, 08:15 +0100 schrieb Josef Latt:
>>>
>>
>>> Prinzipiell gibt es nur benutzungspflichtige (straßenbegleitende)
>>> Radwege, zumindest in DE.
>>
>> Sorry, aber das ist Unsinn.
>>
>> Nur für die Radwege, die mit den entsprechenden Zeichen (237, 240 oder
>> 241) gekennzeichnet sind, besteht Benutzungspflicht, ansonsten kann
>> wahlweise Radweg oder Fahrbahn genutzt werden.
>
> Pauschal genommen ist das auch Unsinn, weil damit offensichtlich nur 
> straßenbegleitende Radwege gemeint sind. All die vielen 
> Querfeldeinwege mit diesen Schildern können nicht benutzungspflichtig 
> sein, weil da nicht die Möglichkeit besteht, eine Fahrbahn zu benutzen.

ich verfolge nicht die ganze Diskussion (der Thread ist mir inzwischen 
zu lang ...), daher sorry, falls das schon mal erwähnt wurde:

Es gibt auch straßenbegleitende Radwege, die nicht benutzungspflichtig 
sind. Dort hat der Radfahrer die Wahl, ob er auf der Fahrbahn oder auf 
dem Radweg fährt.

Wir haben hier bei uns z.B. so einen Fall: Auf dem (recht breiten) 
Bürgersteig ist mit roter Farbe bzw. mit roten Pflastersteinen eine 
"Spur" oder "Fahrbahn" gekennzeichnet. An keiner Stelle steht jedoch ein 
blaues "Radweg"-Schild, es gibt auch keine weißen Markierungen oder 
aufgemalte Symbole. Dies ist ein klarer Fall für "kann benutzt werden, 
muss aber nicht" (es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, auch ein 
Gerichtsurteil dazu).


Seoman




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