[Talk-de] unangekuendigte Massenedits

Bodo Meissner bodo at bodo-m.de
Do Jan 17 22:59:02 UTC 2013


On 17.01.2013 20:19, Josef Latt wrote:

> Nee, ein highway=cycleway usw. mit oder ohne designated setzt balue Schilder voraus. Schon deshalb kann es da kein *.yes geben.

Wo steht das oder wer hat das so festgelegt?

Laut Wiki wird sogar empfohlen, bicycle=designated oder bicycle=yes zur Klarstellung hinzuzufügen.
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dcycleway

Laut StVO gibt es nicht benutzungspflichtige Radwege (auch "anderer Radweg" genannt), die kein blaues Schild haben.

Siehe
http://www.adfc.de/files/2/110/113/Info_StVO2013_201209_mit_Lesezeichen.pdf
in $2 Abs. 4
und
http://www.adfc.de/files/2/110/113/Info_VwV_Novelle2009.pdf
in Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4, I. Radwege ohne Benutzungspflicht, 30
(vorher "Andere Radwege" genannt)

Sollen die nicht benutzungspflichtigen Radwege alle path oder track sein?
Eigentlich fände ich es logischer, wenn sämtliche Fuß- und Radwege (also auch die benutzungspflichtigen) als path oder track mit geeigneten access-Tags eingetragen würden, aber das ist eben historisch (entsprechend der britischen Rechtslage) so entstanden.

> Bicycle=yes ermöglich die Nutzung einer anderen Wegeart, die normalerweise für Radfahrer verboten sind (z.B. ein für Radfahrer freigegebener Fußweg).

Sicher, das ist eine Anwendungsmöglichkeit.
Es gibt aber auch die im Wiki (s.o.) dokumentierte Ansicht, daß bicycle=yes mit highway=cycleway kombiniert werden kann.

> Am 17.01.2013 17:30, schrieb Masi Master:
>> Als drittes gibt es noch eigenständige Radwege, diese werden üblicherweise auch mit dem blauen Schild gekennzeichnet, einerseits um anzuzeigen welche Verkehrsteilnehmer erlaubt sind, und andererseits welche NICHT erlaubt sind. Und dies ist laut StVO nicht verboten. Bin mir grad nicht sicher, ob es in den VwV einen Hinweis dazu gibt. (Die Benutzungspflicht entfällt natürlich, da es keine parallele Straße gibt.)
> 
> Das ist ein Widerspruch in sich, den auch die Schilderaufsteller zum größten Teil nicht begriffen haben. Es sind Gebotsschilder und dürfen laut StVO nur für benutzungspflichtige Radwege benutzt werden. Die jetzige StVO wurde AFAIK in dieser Hinsicht aufgehoben. Mit der neuen StVO wird sich dies ändern. Du solltest mal den Text der StVO zu den blauen Schildern genau durchlesen.

Kannst Du angeben, wo genau das so steht, wie Du das auslegst?

In StVO 2013 steht übrigens
Lfd. Nr. 16:
Zeichen 237
Radweg
Ge- oder Verbot
(und entsprechend auch bei den anderen Schildern)

Ich sehe das auch so, daß die nicht zutreffenden Regelungen (Benutzungspflicht) einfach entfallen können, ohne daß die anderen (Verbot für andere Verkehrsarten) dadurch unwirksam werden.

> Ich habe keine Lust nochmals alles zu wiederhoeln, was ich hier dazu schon geschrieben habe.

Wiederholung würde auch nicht überzeugen, sondern nur eine genauere Begründung Deiner Auslegung.


Bodo




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