[Talk-de] unangekuendigte Massenedits
bodo at bodo-m.de
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Fr Jan 18 11:51:20 UTC 2013
Am 18.01.2013 09:21, schrieb Falk Zscheile:
> 1. Woran erkenne ich nicht benutzungspflichtige Radwege in der
> Wirklichkeit. Anhand welcher Kriterien kann ich sie identifizieren?
Dafür habe ich keine klare Regelung gefunden, nur das Beispiel von
aufgemalten Fahrrad-Piktogrammen.
Ich denke, bei nicht-benutzungspflichtigen Radwegen handelt es sich
meistens um ehemalige benutzungspflichtige Radwege, bei denen das blaue
schild entfernt wurde, weil der Radweg nicht den Anforderungen
entspricht, z.B. zu schmal.
> 2. Macht ein unterschiedliches tagging von nicht benutzungspflichtigen
> und benutzungspflichtigen Radwegen Sinn?
Für manche Radfahrer mag das relevant sein. (Ich fahre lieber in einer
Straße ohne benutzungspflichtige Radwege.)
> 3. Dürfen Fußgänger nicht benutzungspflichtige Radwege benutzen?
Ist völlig unklar. Wenn weder ein blaues Radweg-Schild noch ein
Fußgänger-Verboten Schild vorhanden ist, sehe ich keinen Grund, warum
Fußgänger den Weg nicht benutzen dürften.
> 3. Wie unterscheide ich nicht benutzungspflichtige,
> benutzungspflichtige und sonstige (?) Radwege im tagging voneinander?
Ich denke, "sonstige" oder "andere" Radwege sind das Gleiche wie
nicht-benutzungspflichtige Radwege.
Die Bezeichnung "andere Radwege" wurde mit der Neufassung der StVO in
"Radwege ohne Benutzungspflicht" geändert.
Für das Tagging gibt es noch keine allgemein anerkannte Regelung.
Nach den aktuellen Stand im Wiki soll bicycle=designated einem Radweg
mit blauem Schild entsprechen. Es wurden aber auch andere Wege, die
irgendwie für Radfahrer vorgesehen sind, als "designated" markiert. Das
war der Grund für die Einführung von bicycle=official.
Deshalb ist heute völlig unklar, ob ein in der DB vorhandenes
bicycle=designated ein blaues Schild bedeutet oder vielleicht nur eine
Kennzeichnung durch irgendein Fahrrad-Schild.
> Ich würde sagen, dass all jene, die Wissen, wie diese Wege aussehen im
> Wiki dokumentieren, damit zumindest diese Unklarheit im tagging nicht
> wieder auftritt.
Das wird schwierig.
In der Verwaltungsvorschrift steht dies:
Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4
I. Radwege ohne Benutzungspflicht
30 Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene
Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt
wird und
32 2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch
den ruhenden Verkehr genutzt wird.
Es muß also (30) "irgendwie" erkennbar sein, daß es für den Radverkehr
vorgesehen ist, und es müssen (31) an kritischen Punkten Markierungen
vorhanden sein. (Punkt 32 hat nicht unbedingt etwas mit einer
Kennzeichnung als Radweg zu tun. Das könnte auch durch Poller oder
Schilder zur Regelung des Parkens erfüllt werden.)
Viele Grüße
Bodo
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