[Talk-de] unangekuendigte Massenedits

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Fr Jan 18 11:51:20 UTC 2013


Am 18.01.2013 09:21, schrieb Falk Zscheile:

> 1. Woran erkenne ich nicht benutzungspflichtige Radwege in der
> Wirklichkeit. Anhand welcher Kriterien kann ich sie identifizieren?

Dafür habe ich keine klare Regelung gefunden, nur das Beispiel von 
aufgemalten Fahrrad-Piktogrammen.
Ich denke, bei nicht-benutzungspflichtigen Radwegen handelt es sich 
meistens um ehemalige benutzungspflichtige Radwege, bei denen das blaue 
schild entfernt wurde, weil der Radweg nicht den Anforderungen 
entspricht, z.B. zu schmal.

> 2. Macht ein unterschiedliches tagging von nicht benutzungspflichtigen
> und benutzungspflichtigen Radwegen Sinn?

Für manche Radfahrer mag das relevant sein. (Ich fahre lieber in einer 
Straße ohne benutzungspflichtige Radwege.)

> 3. Dürfen Fußgänger nicht benutzungspflichtige Radwege benutzen?

Ist völlig unklar. Wenn weder ein blaues Radweg-Schild noch ein 
Fußgänger-Verboten Schild vorhanden ist, sehe ich keinen Grund, warum 
Fußgänger den Weg nicht benutzen dürften.

> 3. Wie unterscheide ich nicht benutzungspflichtige,
> benutzungspflichtige und sonstige (?) Radwege im tagging voneinander?

Ich denke, "sonstige" oder "andere" Radwege sind das Gleiche wie 
nicht-benutzungspflichtige Radwege.

Die Bezeichnung "andere Radwege" wurde mit der Neufassung der StVO in 
"Radwege ohne Benutzungspflicht" geändert.

Für das Tagging gibt es noch keine allgemein anerkannte Regelung.

Nach den aktuellen Stand im Wiki soll bicycle=designated einem Radweg 
mit blauem Schild entsprechen. Es wurden aber auch andere Wege, die 
irgendwie für Radfahrer vorgesehen sind, als "designated" markiert. Das 
war der Grund für die Einführung von bicycle=official.
Deshalb ist heute völlig unklar, ob ein in der DB vorhandenes 
bicycle=designated ein blaues Schild bedeutet oder vielleicht nur eine 
Kennzeichnung durch irgendein Fahrrad-Schild.

> Ich würde sagen, dass all jene, die Wissen, wie diese Wege aussehen im
> Wiki dokumentieren, damit zumindest diese Unklarheit im tagging nicht
> wieder auftritt.

Das wird schwierig.

In der Verwaltungsvorschrift steht dies:

Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4
I. Radwege ohne Benutzungspflicht
30 Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene 
Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass
31 1. der Radverkehr insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und 
verkehrsreichen Grundstückszufahrten durch Markierungen sicher geführt 
wird und
32 2. ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch 
den ruhenden Verkehr genutzt wird.

Es muß also (30) "irgendwie" erkennbar sein, daß es für den Radverkehr 
vorgesehen ist, und es müssen (31) an kritischen Punkten Markierungen 
vorhanden sein. (Punkt 32 hat nicht unbedingt etwas mit einer 
Kennzeichnung als Radweg zu tun. Das könnte auch durch Poller oder 
Schilder zur Regelung des Parkens erfüllt werden.)


Viele Grüße
Bodo




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