[Talk-de] doppelte Straßennamen in einer Gemeinde

Martin Trautmann traut at gmx.de
Do Jan 31 20:40:14 UTC 2013


Weitere Fundstellen:

Thüringen:
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003

§ 5 Bezeichnung

(3) Die Benennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr
dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen
Einrichtungen ist Angelegenheit der Gemeinde. Gleich lautende
Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde sind unzulässig. [..] In der
Landgemeinde sind Doppelbenennungen zulässig, soweit keine
Verwechslungsgefahr besteht.

<http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/2hox/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=9&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-KomOTH2003V6P5&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint>



Sachsen:
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
§ 5 Name und Bezeichnung
(4) Die Benennung der Gemeindeteile sowie der innerhalb der bebauten
Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze
und Brücken ist Angelegenheit der Gemeinden. Gleichlautende Benennungen
innerhalb desselben Gemeindeteils sind unzulässig.

... In Sachsen muss es also nicht innerhalb einer Gemeinde, sondern nur
innerhalb eines Gemeindeteils eindeutig sein.

Schönen Gruß
Martin




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