[Talk-de] Bauliche Trennung
Tirkon
tirkon33 at yahoo.de
Mo Jul 1 18:27:33 UTC 2013
Wolfgang Hinsch <osm-listen at ivkasogis.de> wrote:
>Mein konkrete Frage: ist eine doppelte Mittellinie ohne Leitplanke o.ä.
>bereits eine "bauliche Trennung" oder sind die Einträge in einzelnen
>Wiki-Artikeln auf ein Missverständnis des §3 Abs.3 Nr.2c STVO(DE)
>bezüglich der Höchstgeschwindigket außerorts zurückzuführen?
Welche Einträge außer diesem hast Du denn noch gefunden?:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk
Ein durchgezogener Streifen zum Gegenverkehr ist eine
Fahrbahnbegrenzung:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm
Haben zwei Richtungsfahrbahnen auf der linken Seite jeweils eine
eigene Fahrbahnbegrenzung, so ergibt sich eine durchgezogene
Doppellinie zwischen den Fahrbahnen. Der Raum zwischen den beiden
Streifen ist somit keine "Fahrbahn", auch wenn er asphaltiert ist.
Die "Fahrbahnen" sind also durch einen Streifen "Nichtfahrbahn"
voneinander getrennt. Ich habe mal nach einer suggestiven Bezeichnung
dafür gesucht und bin auf die "angeordnete Richtungsfahrbahntrennung"
als Gegenpart zur "baulichen Trennung" gekommen.
>Dort wird
>der doppelte Mittelstreifen gerade nicht als bauliche Trennung
>definiert.
Aber auf diesen durchgezogenen Doppelmittelstreifen nimmt der §3 Abs.3
Nr.2c STVO(DE) nirgendwo einen direkten Bezug:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:highway%3Dtrunk#Stra.C3.9Fenverkehrsordnung_.28STVO.29_.C2.A73_.283.29_2c
Ich lese dort lediglich, dass für die Aufhebung der
PKW-Geschwindigkeitsbegrenzung
* lediglich beide Richtungsfahrbahnen jeweils mindestens zweistreifig
sein müssen, ohne dass dabei auf die Art der Richtungsfahrbahntrennung
eingegangen wird. - oder
* baulich oder durch Mittelstreifen getrennt sind. - oder
* die Straße eine Autobahn ist.
Wo also siehst Du eine Bezugnahme auf den durchgehenden
Doppelmittelstreifen?
Bleibt natürlich zu diskutieren, was man als "Mittelstreifen" oder
"baulich" definiert. Ist die asphaltierte "Nichtfahrbahn" zwischen den
Doppelstreifen ein "Mittelstreifen"? Oder reicht es, den Asphalt
zwischen den Doppelstreifen rauszufräsen, um einen Mittelstreifen zu
erhalten?
Ich denke, da könnten höchstens Gerichtsurteile Klarheit schaffen,
sofern dieser Punkt in einem Prozess überhaupt rechtsrelevant werden
sollte.
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