[Talk-de] Project of the Week und Gamification

Peter Wendorff wendorff at uni-paderborn.de
Mo Jul 15 18:29:47 UTC 2013


Am 15.07.2013 19:00, schrieb Dirk Sohler:
> Ronnie Soak schrieb:
>> Da steht: Daten zu einer Geo-Datenbank.
>> Da steht NICHT: Geo-Daten zu einer Datenbank.
> 
> Welche Nicht-Geodaten gehören denn in eine Geodatenbank?
Langes Thema, beliebige Antworten.

Ich zitiere aus Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Geodaten):

"Geodaten sind digitale Informationen, denen auf der Erdoberfläche eine
bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann (Geoinformationen,
Geobezug). Sie können unmittelbar gewonnene Primärdaten oder weiter
bearbeitete Sekundärdaten sein. Von besonderer Bedeutung für Geodaten
sind Metadaten, die die eigentlichen räumlichen Daten zum Beispiel
hinsichtlich eines Zeitbezugs oder der Entstehung beschreiben. Geodaten
gliedern sich in Raumbezug herstellende Geodaten (in Deutschland als
„Geobasisdaten“, in der Schweiz als „Georeferenzdaten“ bezeichnet), die
in der Regel von den Vermessungsverwaltungen der Länder oder der
Kommunen (in der Schweiz von den zuständigen Stellen der amtlichen
Vermessung) bereitgestellt werden und in Geofachdaten, die aus
unterschiedlichen raumbezogenen Fachdatenbanken stammen."

Geodaten sind demzufolge Daten mit direktem Raumbezug, ganz eng
ausgelegt also die Koordinaten (lat/lon) sowie von mir aus die
Information für einen way (abfolge von nodes) oder ein Multipolygon
(zusammensetzung von ways zu einer komplexeren Form).

Alles andere sind demnach Metadatan, und dass davon zumindest einiges in
die Geodatenbank gehört, dürfte unstrittig sein - ansonsten ist die
Geodatenbank als solche unbrauchbar.

Wo jetzt die Grenze zu ziehen ist, ist fraglich, und sicher sind die
Daten zum Bearbeiter eher jenseits der Grenze, also eindeutig Metadaten.
Ob sie aber nicht hergehören.. Es gibt User, deren Bearbeitungen ich aus
Erfahrung traue, und andere, denen ich aus Erfahrung misstraue (neben
der großen Mehrheit der User, die ich anhand ihres Namens natürlich
nicht einschätzen kann). Einige User-IDs könnte man insofern sogar als
Qualitätsmerkmal für die entsprechende Änderung bewerten.

Fazit:
> 
> 
>> Bitte genau lesen.
So einfach ist es an der Stelle nicht.

Gruß
Peter

P.S.: Diese Argumentation hat bewusst nichts mit Datenschutz oder
Datenschutzrecht zu tun - dass unter der Annahme die Formulierung
möglicherweise nicht hinreichend ist, will ich nicht bestreiten.




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