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Jimmy_K
Jimmy_K at gmx.at
Sa Okt 19 17:48:01 UTC 2013
Am 19.10.2013 18:55, schrieb Falk Zscheile:
>
> Guter Gedanke. Aber wie gesagt, wir müssen auf die OSM-Foundation
> abstellen. Die müssten also zumindest dafür sorgen, dass auch sie keine
> Verbindung mehr zwischen Nickname und Person herstellen könne. Aber
> vermutlich rettet uns ohnehin Martins Hinweis, dass britisches
> Datenschutzrecht einschlägig ist und dieses eher nicht das gleiche
> Schutzniveau wie das deutsche Datenschutzrecht erreicht.
>
> Falk
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Auf welcher Grundlage findet britisches Recht Anwendung?
Ich finde keinen Vertrag den man abschließt, der entsprechendes besagt.
Selbst wenn britisches Recht vereinbart wurde, gäbe es da vielleicht
noch Bestimmungen aus Rom I, aber hier mehr dazu:
http://www.delegedata.de/2013/07/rechtswahlfreiheit-im-datenschutzrecht/
Lg Jimmy
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