[Talk-de] Bebauungspläne als Amtliche Werke? Was: Radweit routen löschen? (WAS: Radweit)

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Aug 5 19:26:00 UTC 2014


Am 5. August 2014 21:14 schrieb Florian Lohoff <f at zz.de>:

> Bebauungspläne sind erstmal Amtliche Werke die nicht Urheberrechtlich
> schützbar sind. So war zumindest erstmal meine laienhafte Wahrnehmung.
>
> §5 UrhG - http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html
>
> Strittig ist ob die Grundkarte die dahinterliegt, also über die Ränder
> des Bebauungsplanes hinweg zum Amtlichen Werk dazu gehört.
>


üblicherweise wird gesagt, dass nicht. Wobei ich bei B-Plänen es nicht
kenne, dass die nochmal eine Karte drunterliegen haben, so wie z.B. ein FNP
(Flächennutzungsplan) normalerweise ein topo Grundkarte darunterliegen hat,
die man aber wohl nicht für OSM verwenden darf.



> Ansonsten hat so ein Bebauungsplan ja erstmal gesetzlichen Charakter.
>


Ja, die Planung an sich ist ein "Gesetz" (nachdem sie vom Gemeinderat o.Ä.
verabschiedet wurde).



>
> Da die Bebauungspläne meist in gruseligen Formaten vorliegen sind die
> bloß meistens auch Wertlos, es sei denn es stehen z.b. schon Namen
> der Planstraßen drin etc.
>


wieso, da steht schon einiges drin, z.B. auch Grundstücksnummern (also
Hausnummern), Straßennamen (oft/meistens), überbaubare Fläche (wird
meistens voll ausgenutzt, d.h. ist in der Regel gleich wie der
Gebäudegrundriss), etc. Das sind "Bilder" die man sich zum Durchzeichnen
drunterlegen kann wie ein Luftbild auch.

Gruß,
Martin



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