[Talk-de] Routenplaner OSRM als ÖPNV Editor (der Weisheit letzter Schluss??)
Peter Wendorff
wendorff at uni-paderborn.de
Fr Jan 3 15:59:10 UTC 2014
Hallo Wolfgang,
ich wollte das gar nicht wieder aufkochen, sondern nur anmerken, dass
die Ansichten, wann in OSM der Weg jetzt geteilt wird und wann nicht,
deutlich auseinandergehen.
Die Frage ist/wäre nämlich unabhängig von den daraus gezogenen
Implikationen, denn zwei oneway-ways in OSM lassen noch absolut nicht
auf irgendeine Höchstgeschwindigkeit schließen, wenn diese nicht
explizit angegeben ist.
Gruß
Peter
Am 03.01.2014 16:50, schrieb Wolfgang Hinsch:
> Am Freitag, den 03.01.2014, 12:29 +0100 schrieb Peter Wendorff:
>> Hallo Stefan,
>> leider beschränkt sich das ja nicht nur auf Kreuzungen: Mittelinseln an
>> Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen mit deutlichen Buchten, Taxistände,
>> Parkhausein-/ausfahrten oder auch nur die Frage, wonach Straßen in
>> Fahrbahn-Ways aufgetrennt werden (bauliche Trennung, juristisch bauliche
>> Trennung und damit auch durchgezogene Doppellinie,
>
> Das Ding ist nicht tot zu kriegen :-(
>
> Wir haben das vor ca einem 3/4 Jahr hier schon mal durchgekaut.
>
> "Juristisch" ist eine durchgezogene Doppellinie zwei gemalte Linien zwei
> Striche auf der Straße eine Fahrstreifentrennung für den Gegenverkehr
> und keine, gar keine, überhaupt keine, in keinster Weise eine bauliche
> Maßnahme, Trennung oder sonst was und auch nie nicht niemals sowas
> gewesen!
>
> Das einzige was für Mapper schwer verständlich zu sein scheint, ist der
> Gesetzestext.
>
> -> "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen
> (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine
> Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen
> getrennt sind."
> -> "Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch
> Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340)
> markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
> (§ 3 Abs. 3 c StVO)
>
> Ferner dazu der Satz mit der Doppellinie aus der Anlage zu § 41 Abs. 1
> Vorschriftszeichen, Laufende Nummer 68, Erläuterung Nr. 1 StVO
> -> "Die Fahrstreifenbegrenzung kann zur Abtrennung des Gegenverkehrs aus
> einer Doppellinie bestehen."
>
> Erläuterung 2 sagt, dass _seitlich_ die Fahrbahn durch eine
> Seitenbegrenzungslinie gegen Seitenstreifen oder Sonderwege abgegrenzt
> werden kann, das aber nicht als Doppellinie.
>
> Will heißen: Baulich getrennt im ersten Satz ("Diese..."), wenn
> _baulich_ getrennt.
> Baulich nicht getrennt im zweiten Satz ("Sie gilt ferner..."), wenn
> _baulich_ nicht getrennt, sondern gemalt. Die "zwei" bezieht sich auf
> die Anzahl der Fahrstreifen (Spuren) pro Richtung und nicht auf die
> Anzahl der Striche. Man achte auf die Bezeichnung "Fahrstreifen", nicht
> "Fahrbahnen". Außerdem "jede Richtung". Gemeint ist eine Straße
> allgemein genannt "mindestens 4-spurig". Dort, und nur dort, darf man
> außerorts schneller als 100 km/h fahren, wenn nichts dran steht. Egal,
> ob in der Mitte ein Strich, 2 Striche, 20 Striche, eine Rasenfläche,
> eine Weide mit Kuh, ein Mittelstreifen oder sonstwas ist, wobei für die
> Striche der 2. Satz, für Mittelstreifen mit/ohne Weide und Kuh der erste
> Satz gilt.
>
> Merke: Hast du in der Mitte 2 Striche, aber für mindestens eine
> Fahrtrichtung nur eine Fahrspur, solltest du im Interesse deines
> "Lappens" nicht wesentlich schneller als mit 100 km/h unterwegs sein.
> Wenn nichts dransteht.
>
> seufz
>
> Gruß, Wolfgang
>
>
>
>
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