[Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

Falk Zscheile falk.zscheile at gmail.com
Mo Jun 2 06:41:09 UTC 2014


Am 2. Juni 2014 02:49 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> Am 30. Mai 2014 11:23 schrieb Wolfgang Hinsch <osm-listen at ivkasogis.de>:
>
>> Bei einem Einkaufszentrum gelten andere Regeln als in Wohnzimmer ;-)
>>
>
>
> Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
> eines oeffentlichen Raumes / Strasse.

Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
Dritte vom Zugang auszuschließen. Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
dann doch hier nicht so stehen lassen.

> Normalerweise gibt es da eine
> Hausordnung die genau so was sagt (klar, wer wie ein potentieller Kunde
> aussieht wird natuerlich reingelassen, solange er sich nicht laestig
> verhaelt, ist ja im ureigensten Interesse, moeglichst viele Kunden
> anzuziehen).

Hausordnung hin oder her -- der Allgemeinheit zugängliche private
Areale wie Einkaufszentren, Flughäfen etc. stehen der Öffentlichkeit
zur Grundrechtsausübung zur Verfügung, ob das den Eigentümern passt
oder nicht (und es passt in der Regel natürlich nicht). Aber natülich
hat alles auch seine Grenzen ...

Beim privaten Bauernhof gilt der allgemeine Zugang so nicht.

> Einfach mal im Internet gesucht und das erste angeclickt:
> http://www.mira-einkaufszentrum.de/hausordnung.html
> So was aehnliches gilt praktisch in allen Einkaufszentren.
>

In ihre Hausordnungen können die Eigentümer erst einmal alles
hineinschreiben. Ob das auch vor Gericht bestand hat, das ist eine
ganz anderes Frage :-). Es gibt keinen Anspruch auf ungestörtes
Einkaufserlebnis in einem Einkaufszentrum.

Gruß Falk

[1] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html




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