[Talk-de] Copyright-Frage: Bekanntmachung einer Verordnung des Landkreises

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So Nov 23 14:11:17 UTC 2014


Hallo Florian,

in §1 (3) der Verordnung steht "Die Karten sind Bestandteile der Verordnung."


Mit freundlichen Grüßen
Stephan
aka smarties


> Ich habe aber schon Argumentationen gehört nach denen ggfs die enthaltenen Karten
> nicht zur Verordnung gehören d.h. nicht Bestandteil des Amtlichen Werks sind.
> 
> Die Frage ist ob ggfs die Karte nur zur illustration enthalten ist und
> rechtsverbindlich die Texttuelle Beschreibung ist z.b. (Enthalten im NSG
> sind Flur 13 Flurstücke 58,59,60,61 und Flur 40 Flurstücke 130,131,132).
> Wenn das so ist könnte man der Argumentation folgen.
> 
> Ist aber quasi die Karte die eigentliche Beschreibung der geographischen Lage
> und Ausdehnung sehe ich nicht wie man argumentieren kann das die nicht
> Bestandteil des Amtlichen Werkes ist.
> 
> Ein Beispiel ist z.b. hier die Gemeindegebietsreform in den 70ern in NRW. Da
> sind keine Karten in den Erlassen sondern da steht dann "Gemarkung Nord-Rheda
> Ems geht aus der Gemeinde Herzebrock in die Gemeinde Rheda-Wiedenbrück über".
> hilft einem quasi nix weil man weder vorher noch nachher die Gemarkungsgrenzen hat.
> 
> Bei Bebauungsplänen und ähnlichem wie z.b. Karten in Amtsblättern bin ich erstmal
> recht entspannt. 




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