[Talk-de] regionale mappingregen - Deutsche Inseln e.g.

Michael Paulmann Michael.Paulmann at hft-stuttgart.de
Do Aug 6 10:11:16 UTC 2015


Klar gibt es das. Wege die mit Schild 252 versehen sind und keine Ausnahme haben dürfen von Motorfahrzeugen nicht befahren werden. Da die Polizei und die Rettung in D allerdings überall hin fahren dürfen, ausser vielleicht irgendwelchen Militärgeländen, dürfen aber diese dort fahren. Ich verstehe unter diesem Zeichen motor_vehicle=no.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Martin Koppenhoefer [mailto:dieterdreist at gmail.com] 
Gesendet: Donnerstag, 6. August 2015 10:36
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch
Betreff: Re: [Talk-de] regionale mappingregen - Deutsche Inseln e.g.



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> Am 06.08.2015 um 07:55 schrieb Michael Paulmann <Michael.Paulmann at hft-stuttgart.de>:
> 
> Dann gibt es also gar nie einen Fall in dem motor_vehicle=no richtig ist. Rettung und Polizei darf überall fahren. 


doch, es gibt einerseits Stellen, wo Polizei und Rettung nicht ohne weiteres fahren darf (div. Militärgelände, da dürfen aber dann allerdings ggf. Militärs fahren), und es gibt Stellen wo es aus Sicherheitsgründen verboten ist zu fahren. Ich halte es prinzipiell nicht für nötig, Sonderrechte der Polizei und des Rettungsdienstes dort abzubilden, wo es um legalen access geht. M.E. reicht es da aus, physisch möglichen access richtig abzubilden (was wir bisher auch noch nicht überall sauber hinbekommen).


> D.h. es gibt überhaupt kein motor_vehicle=no obwohl es das in der STVO schon gibt.


wieso gibt es das in der STVO? Sind da nicht auch die Ausnahmen und Einschränkungen (zumindest teilweise) definiert?

Gruß 
Martin 
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