[Talk-de] OSM bei Polizei?

Florian Lohoff f at zz.de
Di Nov 17 22:53:14 UTC 2015


On Tue, Nov 17, 2015 at 11:06:10PM +0100, Simon Poole wrote:
> Du wiederholst nur den gleichen alten Schmarrn. Der Lizenzgeber kann in
> seinem eigenen Ermessen entscheiden wie und wann er allfällige
> Lizenzverletzungen verfolgt oder nicht, bis jetzt hat immer hat mehr
> oder weniger sanfter Druck gereicht (von wegen "nicht plant").

Okay - ich suche mir jetzt also alle Mapper die in dem Ausschnitt
was gemacht haben (Es ist ja keine Slippy Map sondern nur
ein Ausschnitt) und die sind die alleinigen die die Verletzung
verfolgen dürfen? Ich sehe was du mir sagen willst und ja - nur der
Rechteinhaber hat das Recht seine Lizenz durchzusetzen. Aber das ist
doch gar nicht der Punkt!?!? 

Aus den Deutschen Contributor Terms:

	" ... Unterlizenzen und das Recht der Klage gegen jede
	Urheberrechtsverletzung, welche im direkten Zusammenhang mit den der
	OSMF unter dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte steht, ein."

Damit hat sich die OSMF ein RECHT einräumen lassen gegen
Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Für den Otto-Normal-Mapper entspringt
damit auch die PFLICHT oder besser Erwartung das sie eben dieses auch
tut. Dann sind wir bei §14 GG "Eigentum verpflichtet".

Wenn jetzt die OSMF das nicht konsequent macht werden hier Erwartungen
von Mappern enttäuscht weil jeder einzeln je nach persöhnlicher
Präferenz dagegen vorgehen muss. Mir Persöhnlich ist das ziemlich egal was die
korrekte Nennung von OSM angeht oder die Nutzung der Daten in
kommerziellen Produkten. Wie wir aber in diesem Thread sehen gibt es
durchaus Mapper die das GANZ anders sehen. Die auch und gerade bei der
Nutzung in diesem Fall drauf bestehen das eine korrekte Nennung von OSM
stattfindet.

Die Fragen für mich sind:

a) Wer verfolgt für OSM die Urheberrechtsverstöße?
b) Nach welchen Regeln wird gegen Verstöße vorgegangen?
c) Wenn es nicht die OSMF ist warum mussten dann alle Mapper die CT
   absegnen und der OSMF ein sonderrecht einräumen?
d) Wenn die OSMF nicht plant systematisch Urheberrechtsverstößen
   nachzugehen warum haben wir dann DIESE Lizenz?  Denn wenn wir
   auf die durchsetzung des Rechts verzichten hätte man das auch
   gleich in der Lizensierung anders gestalten können. Dann müssten
   wir jetzt nicht klarstellungen zu geocoding resultaten schreiben
   etc etc etc. 

Wenn die OSMF die in meinen Augen die Verpflichtung eingegangen ist OSM
Urheberrechtlich zu schützen auf dieses Recht "verzichtet" dann ist die
Lizenz und die CT nichts wert. Dann sind wir wieder bei meinem initialen
Vorschlag doch lieber das ganze ethisch moralische zu betrachten.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f at zz.de
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