[Talk-de] Lizenz der thüringer und niedersächsichen Straßennamen in der Straßenlistenauswertung?

Dietmar ostrmap at diesei.de
Do Okt 15 18:12:57 UTC 2015


Hallo Michael,
 

> Michael Reichert <nakaner at gmx.net> hat am 15. Oktober 2015 um 19:38
> geschrieben:
>
> ...
>
> Es wäre eine gute Idee, dort, wo das Übernehmen eindeutig verboten ist,
> eine deutliche Warnung anzubringen. Darf ruhig auch scharf formuliert sein:
> > Achtung! Es ist strengstens verboten, Daten von Google zu übernehmen.
> > Wenn solche Änderungen in OSM entdeckt werden, ist mit vollständigen
> > Reverts zu rechnen, die unter Umständen auch rechtlich saubere Daten
> > als Kollateralschäden mit löschen.
>
> > Wenn Du meinst, die Mapper nehmen die Namen aus den Listen zum Anlaß,
> > die Namen (nicht deren Position über die Google Lokalisierung) nach OSM
> > zu übernehmen, um dort andere Schreibweisen zu korrigieren, dann wäre
> > das extra zu diskutieren. Bei den einzeln von den Gemeinden abgefragten
> > Listen sollte immer "zum Abgleich mit OSM-Daten" bei der Anfrage stehen
> > und in diesem Fall sowie bei der öffentlichen Bereitstellung der
> > landesweiten Listen sehe ich keinerlei Probleme, die Namen zu
> > übernehmen. Ob das ohne vor Ort Kontrolle sinnvoll ist, ist eine andere
> > Sache. Ich würde die nicht einfach 1:1 übernehmen.
>
> Ich meine das Übernehmen von Namen, geometrische Edits und Ergänzungen
> mithilfe von Google sind nicht das Problem. Beide Mapper haben
> überwiegend in OSM schon vorhandene Namen verändert, aber keine neuen
> eingetragen.
>
> "zum Abgleich mit OSM" kann man auch sehr eng auslegen. Man schaut mal,
> was in OSM anders ist, aber man ändert OSM nicht.
 
 
Wenn ich bei einer Gemeinde nachfrage, ob wir für den Datenabgleich eine Liste
haben können und die geben sie mir, dann gehe ich davon aus, das bei
unterschiedlicher Schreibweise es kein Problem darstellt, wenn ich die aus der
Liste nehme.
 
Wenn die Gemeinde damit bereits ein Problem hat, wird sie mir keine Liste geben
oder mich bei der Übergabe darauf hinweisen, das sie sowas nicht will.
 
Natürlich kann ich mich darum bemühen, ein relativ wasserdichtes Anschreiben zu
formulieren, aber dann werde ich von keiner Gemeinde mehr eine Liste erhalten,
wenn die eine verklausulierte Anfrage erhält. Das fängt schon darmit an, wenn
ich frage, ob ich eine CC-BY-SA oder eine ODbl kompatible Liste erhalten könnte.
Das sind i.d.R. keine Juristen und das schreckt ab und ich gehe davon aus, das
diese Formulierung ausreichend sicher ist für mich, den Betreiber der Website,
der im Zweifel dafür gerade stehen muss.
 

> Wie lauten die Lizenzbedingungen für Thüringen?
 
 
Mein Quellenhinweis für die landesweiten Listen ist hier [1] zu finden. Für
Thüringen sind dort die Nutzungsbedingungen verlinkt und mein Hinweis, das wir
die Listen für den Abgleich verwenden dürfen.
 

>
> Für Niedersachsen müsste man also einzeln nachrecherchieren. Das heißt,
> per Default ist dort alles erstmal "böse"?!
 
 
Die aus Niedersachsen sind alle von OSM-lern selbst abgefragt worden Es liegt
dann in der Verantwortung des jeweils Einzelnen, der die Liste in das
Straßenlisten-Wiki eingetragen hat.
Das ist genauso "böse" wie jeder OSM-Edit jedes Einzelnen.
 
Ist das Problem wirklich das lizenzrechtliche oder vielleicht eher, das die
Übernahme der offiziellen Daten vielleicht Dir oder anderen nicht passt?
 
 
>
> Viele Grüße
>
> Michael
>
>

[1] http://regio-osm.de/listofstreets/quellenangaben.html



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