[Talk-de] bicycle=dismount von Routern ignoriert?

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mo Apr 4 09:10:12 UTC 2016


Am 4. April 2016 um 09:55 schrieb Toni Erdmann <toni.erdmann at web.de>:

> Im Schlosspark des Nymphenburger Schlosses in München ist selbst das
> Schieben explizit verboten.
>
> Von daher braucht's irgendwie den Unterschied zwischen no und dismount.
>


ich sage ja nicht, dass es nicht Stellen gibt, wo man als Fußgänger nicht
beliebige Dinge mitnehmen kann, sondern, dass der tag "bicycle=no" nicht
der richtige ist, da der sich aufs Fahrradfahren bezieht. In Läden, Museen,
Schulen, Bibliotheken etc. darf man meistens auch keine Fahrräder schiebend
mitnehmen.

Darf man denn in Nymphenburg Pakete mitnehmen? Darf man sein Fahrrad
tragen? Was ist, wenn man die Luft rauslässt? Die Räder abmontiert? Darf
man eine Fahrradklingel mitnehmen? Dürfen Rollstühle rein? Kinderwägen?
Schubkarren? Tretroller? Es gibt z.B. solche Fahrräder für Menschen mit
Behinderung:
http://rollingplanet.net/wp-content/uploads/2014/04/O-Pair-rolstoelfiets-slider-1024x493.jpg
Habe mal ins Internet gesehen, und in der Tat, man darf ins Schloss
überhaupt keine sperrigen Gegenstände mitnehmen, und man bräuchte einen tag
"sperrige Gegenstände mitführen"=ja/nein/private
http://www.schloss-nymphenburg.de/deutsch/tourist/index.htm D.h. man darf
seine Fahrradklingel mitnehmen.

Was den Park angeht sind hier die Vorschriften:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/garten/objekte/ny_anlagenvorschriften.pdf
d.h. man darf Fahrzeuge nicht benutzen und nicht schieben, tragen ginge
aber, da steht auch nichts davon, dass man sperrige Gegenstände nicht mit
in den Park nehmen darf  ;-)
Wie es mit Spielzeugen aussieht (Kinderdreirad, Tretroller) hängt demnach
davon ab, ob diese als "Fahrzeuge" gelten oder nicht.

Jedenfalls ist das keine Vorschrift, die sich speziell auf Fahrräder
bezieht, es sind alle Fahrzeugarten betroffen.

Gruß,
Martin



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