[Talk-de] Radeln, rollern, schieben / Talk-de Nachrichtensammlung, Band 117, Eintrag 7

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Apr 5 19:26:57 UTC 2016



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> Am 05.04.2016 um 14:54 schrieb Tom Pfeifer <t.pfeifer at computer.org>:
> 
> https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html
> (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen,
> wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.


und auch:

https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

d.h. falls es militärisch dringend erforderlich ist, dürfen NATO Soldaten auch mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren...


Gruß,
Martin 




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