[Talk-de] Wege des WSV an den Kanälen / tagging

Heiko Jacobs heiko.jacobs at gmx.de
Fr Aug 31 09:15:17 UTC 2018


Am 27.08.2018 um 10:18 schrieb Martin Koppenhoefer:

>> Track
>> + in den meisten Fällen Fahrradweg bzw. Fahrradstrasse, oder Wanderweg,
> 
> wie taggt man denn track und Fahrradweg auf demselben way?

Wer mal in Wald- oder Naturschutzgesetze (für Feldwege) schaut, wird
feststellen, dass auch Feld- und Waldwege für Fußgänger und Radfahrer
nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht haben, insbesondere ist es stets
eine Benutzung auf eigene Gefahr, "typische Waldgefahren" wie rumliegende
Äste gehen zu Lasten der Radfahrer. Insofern ist das zum "Benutzung auf
eigene Gefahr" bei Wasserwirtschaftswegen sehr ähnlich.
Ohne abweichende Beschilderung läuft die Radroute eben über einen track.
Nix überraschendes in uneren Landen ...

Sollte dort ein blaues Radwegschild nach StVO stehen, ggfs. mit
"...wirtschaftlicher Verkehr frei" sieht die Verteilung der Rechte
m.E. anders aus: Der Radfahrer (und Fußgänger) wäre nicht mehr Gast,
sondern Hauptnutzer, der Wirtschaftsverkehr nur noch nachrangiger
Nutzer und m.E. auch eine andere Verkehrssicherungspflicht.
Das würde dann einen cycleway oder Artverwandtes rechtfertigen
mit motor_vehicle=passendes

>>> Hier geht es um "Firmengelände"
>>
>> Wenn man denn die WSV als "Firma" bezeichnen will - das wäre dann aber
>> auch beim Landwirt so (auch wenn die Firma einen Kleinbauern viel
>> kleiner ist als die WSV (wobei die Landwirtschaften durch
>> Industrialisierung und Fusionierung immer grösser werden).
> 
> das Betriebsgelände ist der Weg, analog wäre das beim Landwirt der > Feldweg. Diese sind aber meist öffentliches, unparzelliertes Land.

Eben! "Firmengelände" der Bauern etc.
Und nicht überall ist der Feld- oder Waldweg in öffentlichen Besitz,
viele sind auch in Privatbesitz.


Also so kompliziert finde ich die Sache nicht ...
Noch zwei meiner Antworten aus dem Forum:

Wirtschaftswege dienen bzgl. Motorfahrzeugen nur einem sehr
eingeschränkten Nutzerkreis, nämlich den Bewirtschaftenden, bei Feldern
den Landwirten, bei Wäldern den Forstwirten und Jägern, an Gewässern
und Brunnen eben den Wasserleuten.
Bzgl. nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern wird diesen nur ein
eingeschränktes Gastrecht mit Benutzung auf eigene Gefahr eingeräumt.

Nichtwirtschaftswege dienen dagegen auch Nichtwirtschaftenden als
Fahrweg, bei "Anlieger frei" auch der Tante des Bauern, die auf
Kaffeebesuch kommt, dem Postboten, Hafennutzer, ... Ohne "Anlieger frei"
jedem x-beliebigen Menschen, also Erholungssuchende.
Verkehrssicherungspflichten gelten vollumfänglich, Nichtmotorisierte
haben nicht nur ein eingeschränktes Gastrecht auf den Wegen.


Wirtschaftswege und Nichtwirtschaftswege werden auf vielen Karten
anders gerendert, ohne dass man Details beim Anschauen aufgedrängt bekommt.
Schon auf flüchtigem Blick sollte ich ungefähr rausbekommen können,
ob ich da lang darf oder nicht ... Der Haupttag sollte also stimmig
sein und nicht durch 1024 Zusatztags umgedreht werden.





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