[Talk-de] BGH Urteil zum Fotografieren in Museen
Heinz-Jürgen Oertel
hj.oertel at t-online.de
Do Dez 20 18:20:02 UTC 2018
Am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:23:29 CET schrieb Martin Koppenhoefer:
> Ist nur insofern on topic, als auch Karten betroffen sein können:
>
> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für
> Gemälde abgelaufen ist.
> http://www.tagesschau.de/inland/fotografierverbot-103.html
Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das
Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet.
Es ist immer eine Regelung eines Museums Fotografieren zu erlauben, mit
einzuhaltenden Verwertungsbedingungen, an die man sich dann halten muss.
Heinz
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