[Talk-de] Absetzbarkeit von Spenden bei der OSMF
Sven Anders
sven at anders-hamburg.de
Sa Mär 24 09:08:24 UTC 2018
Moin,
In Radio OSM [1] sagt Frederik, dass Spenden und der Mitgliedsbeitrag die OSMF
in Deutschland NICHT steuerlich absetzbar seinen.
Das hat mich gewundert, weil wir ja Europa haben und so (ja, ich weiss, dass
die OSMF nach dem Brexit nicht mehr in der EU liegt).
Ich habe dazu in diesem Internet gesucht und folgendes gefunden:
* Der Europäischer Gerichtshof hat 2009 entschieden, dass Spenden ins Ausland
steuerlich absetzbar sind. Zitat: "Daher erkennt der Gerichtshof für Recht,
dass der freie Kapitalverkehr der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht,
wonach bei Spenden an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen nur Spenden an
im Inland ansässige Einrichtungen von der Steuer abgezogen werden können, ohne
jede Möglichkeit für den Spender, nachzuweisen, dass eine Spende an eine
Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, die nach dieser
Regelung geltenden Voraussetzungen für die Gewährung einer solchen
Vergünstigung erfüllt. " [2]
Allerdings entschied der BFH 2015: "Voraussetzung für den Spendenabzug an eine
in der EU oder im EWR ansässige Stiftung sei, dass der Steuerpflichtige
Unterlagen vorlege, die eine Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung
ermöglichten." [3]
Könnte man das ganze nicht (z.B. auf Kosten der OSMF oder des Fossgis, oder
eines Sponsors der OSMF der dadurch auch mehr spenden kann) einmal juristisch
prüfen lassen, bzw. Unterlagen vorbereiten, damit man die bei Rückfragen beim
Finanzamt abgeben kann?
BTW: Ich habe meinen Mitgliedsbeitrag bei der OSMF schon mal bei der Steuer
angegeben und es wurde nichts vom Finanzamt moniert.
Vielleicht gibt es einen Steuerexperten/ Steuerberater, der das hier mitliest
und das ggf. übernehmen möchte?
Gruß
Sven
1: https://podcast.openstreetmap.de/2018/03/02/osmde047-interview-fossgis-e-v-als-local-chapter-der-osmf/
2: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-03/
cp090005de.pdf
3: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?
Gericht=bfh&Art=pm&nr=31562
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