[Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder path ohne Widmung?

Bernhard Weiskopf bweiskopf at gmx.de
Mi Mai 2 15:58:30 UTC 2018


Wenn keine abweichende Regelung (durch ein Schild) besteht, gelten die Grundregeln der StVO: 
"§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge; 
Abs. (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, ..."

Wenn das eine Fahrbahn nach § 2 Abs. 1 StVO ist, dürfen dort auch PKW und LKW fahren.
Wenn das keine Fahrbahn nach § 2 Abs. 1 StVO ist, dürfen dort auch keine Fahrräder fahren.

In Wohngebieten ist meiner Meinung nach meistens der zweite Fall vorherrschend.

Die Eigenschaft "Gehweg" bleibt in § 2 Abs. 1 StVO unbeachtet, hat damit also nichts zu tun.

Bernhard


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Peilscheibe [mailto:peilscheibe at gmail.com]
> Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2018 15:29
> An: talk-de at openstreetmap.org
> Betreff: Re: [Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder
> path ohne Widmung?
> 
> On 27.04.2018 22:19, Martin Koppenhoefer wrote:
> >> Aber da die durchfahrt zwischen der Figaro und Fideliostraße mit dem
> >> Rad zu verbieten fühlt sich genauso kaputt an.
> > m.E. ist es verboten,
> 
> An anderer Stelle in der Diskussion wurde der Begriff "Gehweg" ins Spiel
> gebracht. Es geht hier aber nicht darum, ob man auf Gehwegen mit dem
> Rad fahren darf. Das darf man natürlich nicht, es sei denn, man ist ein Kind,
> das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dessen
> Begleitperson. Das ist übrigens de jure ein Unterschied zu einem expliziten
> Verbot, repräsentiert in der Realität durch Zeichen 254 und in OSM durch
> bicycle=no.
> 
> 
> Wir stehen hier aber grundsätzlich der Frage gegenüber, wie man mit
> allgemeinen Wegen in Wohngebieten umgeht, die kein straßenbegleitender
> Gehweg sind. Das gibt es in "klein", wie hier, und in "groß", wo ganze
> Wegenetze zwischen den Wohnanlagen zu finden sind.
> Selbige finden wir hier in Stuttgart (aber sicher auch anderswo) sowohl mit
> als auch ohne verkehrsbeschränkende Beschilderung vor.
> 
> Weil erlaubt, was nicht verboten ist, darf man auf allgemeinen Wegen, die
> nicht beschildert sind, auch mit dem Rad fahren. [1] Bordsteine sind
> übrigens kein juristisches Hindernis für Fahrräder.
> 
> 
> Wir kommen zu den Details.
> Im konkreten Fall handelt es sich um eine Sackgasse, für die von der
> Straßenverkehrsbehörde keine Aussage zur Weiterführung einzelner
> Verkehrsarten gemacht wurde - am östlichen Ende der Fideliostraße ist ein
> Zeichen 357 angebracht:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bund
> esrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/File:Zeichen_357_-
> _Sackgasse,_StVO_1992.svg
> und
> https://www.dropbox.com/s/6autcht6a2q7g75/Fidelio_Beschilderung_sm.
> JPG?dl=0
> 
> Die Fideliostraße führt von dort zu einer Wendefläche, die in OSM durch
> einen Node repräsentiert ist. Von dieser Wendefläche geht in westlicher
> Richtung ein Weg ab, der zwischen einer öffentlichen Grünanlage und
> Privatgrundstücken entlang führt. Dieser Weg
> https://www.openstreetmap.org/way/24020307 ist kein
> straßenbegleitender Gehweg, weil da keine Straße ist.
> Der Weg sieht so aus:
> https://www.dropbox.com/s/vjphnpoauz850vi/Fidelio_W03_sm.JPG?dl=0
> Links die öffentliche Grünfläche mit Hecke, dahinter eine Sitzbank und zwei
> Bäume drauf.
> Von der anderen Seite sieht das so aus:
> https://www.dropbox.com/s/g9r0omwc3c5esx2/Fidelio_W04_sm.JPG?dl=0
> Links der erwähnte Weg, rechts der straßenbegleitende Gehweg der
> Figarostraße.
> Um diesen Weg von der Wendeplatte aus zu erreichen, muss man nicht
> den Gehweg der Fideliostraße benutzen sondern kann direkt von der
> Wendeplatte aus da drauf:
> https://www.dropbox.com/s/6ktp0w5q0r56msf/Fidelio_W01_sm.JPG?dl=0
> und
> https://www.dropbox.com/s/4k0ogryoq79hpsv/Fidelio_W02_sm.JPG?dl=0
> Am Ende des Wegs muss man dann einen Gehweg queren, so wie das an
> jeder Grundstückseinfahrt und auch an Überwegen der Fall ist.
> 
> 
> Der zweite Weg https://www.openstreetmap.org/way/119519407 , von der
> Wendeplatte nach Süden, ist eigentlich gar kein Weg. Von der Wendeplatte
> aus muss man den Gehweg der Figarostraße queren und die beiden
> Bordsteine überwinden:
> https://www.dropbox.com/s/m36yj06dj9eoafy/Fidelio_S01_sm.JPG?dl=0
> und
> https://www.dropbox.com/s/cn15i46ln65t8cw/Fidelio_S02_sm.JPG?dl=0
> Es ist auch hier nicht notwendig, den Gehweg entlang der Wendeplatte zu
> benutzen, man kann direkt von dieser neben der Leitplanke
> drüberhoppeln, wenn dort frei ist.
> 
> 
> 
> Conclusio, und das deckt sich mit dem Tenor der Diskussion der Stuttgarter
> Community am letzten Stammtisch:
> Beide in Frage stehenden Wegebeziehungen sind keine ausgewiesene
> Radverkehrsführung und auch sicherlich keine Routenempfehlung für
> Radfahrende.
> Es liegt jedoch kein explizites Verbot vor, §2 Abs. 1 StVO greift nicht, weil
> hier jeweils keine Fahrbahn existiert, die zu benutzen wäre und auch keine
> andere verbotsbegründende Rechtsverordnung bekannt ist. Also nichts,
> was ein bicycle=no rechtfertigt.
> 
> 
> >ich würde ggf. permissive taggen falls ich da regelmäßig durchfahren
> >würde
> 
> permissive: "Der Eigentümer duldet die öffentliche Benutzung. Die
> Erlaubnis oder Duldung kann der Eigentümer jedoch jederzeit widerrufen."
> 
> Das passt nicht für öffentliche Wege.
> 
> 
> Grüße, P.
> 
> 
> [1] Die Aussage eines zu einem ähnlichen Fall befragten Fachanwalts für
> Verkehrsrecht lautete sinngemäß: Am Ende steht immer ein Einzelfallurteil
> eines Gerichts, aber bis dahin darf der Bürger davon ausgehen, dass er
> öffentliche Wege benutzen darf, wenn sie ihm nicht explizit verboten sind.
> 
> 
> _______________________________________________
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