[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Fr Nov 2 17:02:14 UTC 2018
Am Fr., 2. Nov. 2018 um 15:43 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:
> ...und auch hier gilt, wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
>
>
das kannst Du Dir sparen, lesen kann hier vermutlich jeder...
> Du musst als Interessent zur Einsichtnahme in das Handelregister schon
> noch auf's Amtsgericht, bzw. die Anfrage dazu online stellen und das tut
> i.d.R. nur, wer tatsächlich berechtigtes Interesse hat und nicht Hinz
> und Kunz aus langer Weile.
>
das geht am Thema vorbei. Klar muss man wissen, was man sucht, aber das ist
in OSM ja nicht anders. Wer liest denn aus Langeweile beliebige
operator-Namen in OSM?
>
> Das Handelsregister - um mal bei dem Fall zu bleiben - stellt die
> tatsächlichen Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten dar. OSM ist dort
> schlicht und ergreifend - genau wie Wikipedia - eine ungenaue und
> deshalb nicht vertrauenswürdige Informationsquelle.
stimmt, das HR ist m.E. auch verlässlicher als OSM was das angeht, aber
darum geht es hier nicht.
Um mal bei dem Fall des Friseurs zu bleiben [1], dessen Firma habe ich im
Handelregister gefunden, und auch den Namen des Geschäftsführers, leider
bringt es nichts, den Link zu posten, weil der eine session-id hat.
Es ist HRB 213211, Geschäftsführer steht da mit Namen und sogar
Geburtsdatum.
https://www.handelsregister.de (auf den ersten Blick sieht es so aus, als
koste jede Seite 1,50EUR, aber wenn Du ein bisschen rumklickst wirst Du
z.T. auch relevante Informationen kostenlos finden).
Schon weil OSM dort
> keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten haben
> kann, ist der Datensatz an sich überflüssig.
es geht nicht darum, das Handelsregister nachzubilden, sondern darum, dass
der Name des Betreibers bei bestimmten POIs durchaus interessant sein kann,
und wenn da nun keine rechtlichen Probleme bestehen hinsichtlich Schutz von
Personendaten, dann kann es Sinn machen, den operator zu taggen, auch wenn
das eine Person ist.
Gruß,
Martin
___
[1]
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Friseur-vs-Facebook-Netzwerk-muss-50-000-Euro-zahlen-4207193.html
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