[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil
sepp1974 at posteo.de
sepp1974 at posteo.de
Mi Nov 7 09:28:43 UTC 2018
Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich
jeder.
Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.
Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das
lesen kann und nicht George Riply aus Neuseeland oder Frederik Ramm aus
einem anderen Ort - ihm fehlt die Verbindung und wenn es nur die
physische Nähe ist, indem er vor dem Laden steht.
Was hat denn den Gesetzgeber dazu veranlasst, diese Informationen
sichtbar zu machen? Was ist denn Ziel dieser Verordnung? Ziel dieser
Verordnung ist nicht, der Welt zu zeigen, wer Ladeninhaber ist, sondern
Ziel dieser Verordnung ist es, den Sicherheitsbehörden im Falle eines
Ereignisses außerhalb der Ladenöffnungszeit einen Ansprechpartner, d.h.
den Verantwortlichen zu benennen. Das betrifft in aller erster Linie
Feuerwehr und Polizei, denn diese Sicherheitsbehörden haben keinen
Zugriff auf des Handelsregister und in den Einwohnermeldedaten, auf die
beide Institutionen nur beschränkt Zugriff haben, finden sich keine
Hinweise zum Inhaber bzw. Verantwortlichen eines Ladens oder einer
Praxis.
Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw. einer notwendigen Klärung
aufgrund eines unsauber verlaufenden Geschäftes zwischen Verkäufer und
Käufer ist das Handelsregister da um sich daraus die entsprechenden
Daten ziehen zu können.
Das ist im Übrigen der gleiche Grund, weshalb Häuser entsprechende
Hausnummern tragen müssen - um sie zu finden - das betrifft in dem Fall
nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sondern tatsächlich
jeden (mit entsprechendem Interesse), also Paketdienst, Werbefuzzi,
Vertreter, Gerichtsvollzieher, die Zeugen Jehovas, usw. usw...
Zur anderen Sache, OSM soll das Abbild der Realität sein. Okay. D.h.
hard facts und im Falle der "... oHG" ist das die die namentlich
benannte "...oHG" ohne den Inhaber, der auf einem kleinen
Extraschildchen zu finden ist, weil er nach dem Handelsregister das
kenntlich machen muss. OSM ist doch nicht Handelsregister! OSM ist auch
nicht Abbild sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn der Inhaber
mit dran steht in großen Lettern, dann ist das Teil des POI-Namens -
ganz einfach.
Es geht tatsächlich nur um diesen besch*** Datensatz des
Betreibers/Opperators - um nichts anderes.
Gruß Sepp
Am 07.11.2018 09:51 schrieb Frederik Ramm:
> ...
>
> Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
> schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
> öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
> bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?
>
> Bye
> Frederik
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