[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

sepp1974 at posteo.de sepp1974 at posteo.de
Mi Nov 7 09:28:43 UTC 2018


Nein, kann man nicht sagen. Jeder ist in dem Fall weltweit, tatsächlich 
jeder.

Das ist gleichzusetzen, als wenn Du die Namen vom Klingelschild mappst.

Das öffentliche Interesse zum Inhabernamen auf dem Schild bezieht sich 
tatsächlich auf denjenigen, der physisch vor dem Laden steht und das 
lesen kann und nicht George Riply aus Neuseeland oder Frederik Ramm aus 
einem anderen Ort - ihm fehlt die Verbindung und wenn es nur die 
physische Nähe ist, indem er vor dem Laden steht.

Was hat denn den Gesetzgeber dazu veranlasst, diese Informationen 
sichtbar zu machen? Was ist denn Ziel dieser Verordnung? Ziel dieser 
Verordnung ist nicht, der Welt zu zeigen, wer Ladeninhaber ist, sondern 
Ziel dieser Verordnung ist es, den Sicherheitsbehörden im Falle eines 
Ereignisses außerhalb der Ladenöffnungszeit einen Ansprechpartner, d.h. 
den Verantwortlichen zu benennen. Das betrifft in aller erster Linie 
Feuerwehr und Polizei, denn diese Sicherheitsbehörden haben keinen 
Zugriff auf des Handelsregister und in den Einwohnermeldedaten, auf die 
beide Institutionen nur beschränkt Zugriff haben, finden sich keine 
Hinweise zum Inhaber bzw. Verantwortlichen eines Ladens oder einer 
Praxis.

Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw. einer notwendigen Klärung 
aufgrund eines unsauber verlaufenden Geschäftes zwischen Verkäufer und 
Käufer ist das Handelsregister da um sich daraus die entsprechenden 
Daten ziehen zu können.

Das ist im Übrigen der gleiche Grund, weshalb Häuser entsprechende 
Hausnummern tragen müssen - um sie zu finden - das betrifft in dem Fall 
nicht nur Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sondern tatsächlich 
jeden (mit entsprechendem Interesse), also Paketdienst, Werbefuzzi, 
Vertreter, Gerichtsvollzieher, die Zeugen Jehovas, usw. usw...

Zur anderen Sache, OSM soll das Abbild der Realität sein. Okay. D.h. 
hard facts und im Falle der "... oHG" ist das die die namentlich 
benannte "...oHG" ohne den Inhaber, der auf einem kleinen 
Extraschildchen zu finden ist, weil er nach dem Handelsregister das 
kenntlich machen muss. OSM ist doch nicht Handelsregister! OSM ist auch 
nicht Abbild sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen. Wenn der Inhaber 
mit dran steht in großen Lettern, dann ist das Teil des POI-Namens - 
ganz einfach.

Es geht tatsächlich nur um diesen besch*** Datensatz des 
Betreibers/Opperators - um nichts anderes.

Gruß Sepp



Am 07.11.2018 09:51 schrieb Frederik Ramm:
> ...
> 
> Wenn es ein Gesetz gibt, dass sagt, dass Du Deinen Namen ans Geschäft
> schreiben musst, dann könnte man ja sagen, es besteht ein berechtigtes
> öffentliches Interesse daran, dass jeder weiss, dass Du der Inhaber
> bist. Nichts anderes drückt so ein Gesetzt ja aus, oder?
> 
> Bye
> Frederik




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