[Talk-de] POIs - Details - Gerichtsurteil

sepp1974 at posteo.de sepp1974 at posteo.de
Do Nov 8 07:09:00 UTC 2018



Am 08.11.2018 01:23 schrieb Volker:
> Langsam wird die ganze Sache hier ziemlich trollig.
> 
> Hier wird über eine relativ neue EU-Verordnung diskutiert und hier
> werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, die aber mit nicht mit
> rechtlich untermauerten Argumenten belegt werden, sondern es wird
> immer wieder nur behauptet.
> 
> Beispiel gefällig?
> 
>    Zitat sepp1974 at posteo.de Für jeden anderen berechtigten Fall, bspw.
>    einer notwendigen Klärung aufgrund eines unsauber verlaufenden
>    Geschäftes zwischen Verkäufer und Käufer ist das Handelsregister da
>    um sich daraus die entsprechenden Daten ziehen zu können.
> 
>    Aus dem HR werden Kapitalgesellschaften eingetragen. Kaufleute
>    können aber müssen sich nicht eintragen.

Und wo ist da jetzt die Behauptung? Dort steht doch bspw. als nicht 
abschließende oder umfassende Aufzählung. Worauf ich hinaus wollte ist, 
dass jedes berechtigte Interesse an der entsprechenden amtl. geführten 
Stelle geltend gemacht werden soll und mal vom Grundsatz her erstmal 
dort. OSM kann und soll das nicht leisten und ja, ich kann mich an die 
Diskussion noch erinnern, dass die Sicherheitsinstitutionen in den 
meisten Fällen keinen Verantwortlichen erreichen konnten, wenn bspw. 
(!!!) irgendein Vollhonk die Schaufensterscheibe zu einem Geschäft 
eingeschlagen hat. Schlussendlich musste die Feuerwehr anrücken um mit 
einer Spanplatte das eingeschlagene Fenster aus der Verpflichtung zur 
Schadensminimierung und Schutz des Eigentums heraus zu verschließen und 
im Nachgang die entsprechende Rechnung dafür, bei der es immer wieder 
massiv Theater gab, weil die Damen und Herren Ladeninhaber nicht gewillt 
waren, das Technikteam der Feuerwehr für diese Arbeit auch zu bezahlen, 
inkl. der Nachtzuschläge Solche Rechnungen sind nicht gerade ein 
Schnäppchen! Aus diesem Umstand heraus gab es die Verpflichtung zur 
Kenntlichmachung von Läden mit dem Veranwortlichen. Es ist sein 
Geschäft, seine Waren, sein Eigentum - Eigentum verpflichtet - 
entscheidet der: "Mir egal, laßt offen, ich will schlafen, dafür gibts 
eine Versicherung!" wird das dokumentiert und wenn dann aufgrund seiner 
Entscheidung der Laden geplündert wurde, weil offen gelassen, zahlt auch 
keine Versicherung mehr, denn auch er als Ladeninhaber ist zur 
Schadensminimierung verpflichtet. Viele Eigentümer kommen auch selbst 
und vernageln das Fenster - ist wesentlich günstiger als die Feuerwehr.

Ganz abgesehen davon, gehts nicht um das HR sondern um OSM und mögliche 
Kollisionen mit der DS-GVO.

> 
> Das im Startpost beschriebene Urteil beschreibt nur _einen _konkreten
> Rechtsfall, aber in einem ganz anderem rechtlichen Umfeld. Dieses
> Urteil jetzt zu verallgemeinern und auf OSM anwenden zu wollen, halte
> ich für sehr gewagt.

Wird es nicht, kann es gar nicht, zumal das Urteil, bzw. dessen 
Begründung in Textform gar nich vorliegt.

> 
> Ich bin nicht dafür Namen auf Klingelschildern in OSM abzubilden, weil
> das wirklich personenbezogene Daten sind, die durch die DSGVO
> geschützt sind. Abgesehen davon, dass die Aktualisierung sehr
> aufwendig werden würde. Aber Handwerksfirmen, Arztpraxen  und Firmen
> allgemein wären schon von Interesse, schon allein weil man sich
> dahinrouten lassen kann.

Das ist auch völlig unstrittig, natürlich sollen diese POI's gemappt UND 
gefunden werden!

> 
> Der Name des GF ist da schon weniger interessant,

Genau darum geht es - Bingo!!!
Er ist für OSM völlig uninteressant. Keine Namen, keine DS-GVO, kein 
Ärger.

> wenn man sich im HR
> ansieht, wie oft sich da was ändert. Telefonnummern kann man sich auch
> aus dem Telefonbuch ziehen. In der OSM Datenbank kann man sie auch
> drin haben. Aber da gilt halt auch wieder die "on the Ground Regel",
> weil das Telefonbuch ist, glabube ich, nicht OSM kompatibel.
> 
> 

Gruß Sepp




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