[Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Nov 13 08:55:05 UTC 2018



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> On 13. Nov 2018, at 09:49, sepp1974 at posteo.de wrote:
> 
> Immer noch bei den Persönlichkeitsrechten desjenigen, den es betrifft!


d.h. wenn eine Bibliothek ein Buch in ihren Index einträgt, muss sie wegen der DSGVO den Autor fragen, ob sie seinen Namen eintragen dürfen? Wenn sie von den noch lebenden Autoren keine Zustimmung haben sollten sie deren Namen sicherheitshalber löschen?


Gruß, Martin 



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