[Talk-de] Gutachten [war: Re: POIs - Details - Gerichtsurteil ]

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Fr Nov 16 14:43:35 UTC 2018


Am Fr., 16. Nov. 2018 um 13:39 Uhr schrieb <sepp1974 at posteo.de>:

> Ich sage nun zum wiederholten Male klipp und klar und
> unmistverständlich, dass die Namen der Geschäftführer, Ladeninhabers,
> Verantwortlichen, Hausmeister, oder der Chefsekretärin etc. im
> Operatorfeld nichts zu suchen haben - ist das so schwierig zu verstehen
> und zu akzeptieren?
>



> Auch der Name des Künstlers hat im Operatorfeld nichts zu suchen,
> sondern maximal in der Beschreibung zum Kunstwerk, wenn das unbedingt
> sein muss.



es geht überhaupt nicht darum, in welches "Feld" etwas eingetragen wird. Es
geht einzig darum, was man einträgt.



> Obwohl ich auch dafür keinen ersichtlichen Grund erkennen
> kann, dies zwingend zu tun.



zwingend ist nichts, aber dass es für viele interessant sein könnte, die
Werke eines Künstlers (die öffentlich sind, public art, auf deutsch Kunst
im öffentlichen Raum) zu finden, liegt auf der Hand.


> Betreiber (Operator) eines Kunstwerkes ist
> in aller Regel eine Gallerie, eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ein
> Garten- und Friedhofsamt, etc. und zum wiederholoten Male, versuchst Du
> über völlig zum Thema unpassende Beispiele das irgendwie zu
> legitimieren. Wie oft eigentlich noch?
>


"das" was?



>
> Nein, OSM hat keine Rechte am Namen einer natürlichen Person, um über
> diesen Namen ohne Einwilligung der Person zu verfügen.



es geht auch nicht um das "Verfügen", sondern um das Speichern von
nützlichen, öffentlichen Informationen in der db, selbst wenn die sich auf
eine Person beziehen, sofern das nicht verboten ist.

Gruß,
Martin



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