[Talk-de] Wiki-Eintrag falsch?
sepp1974 at posteo.de
sepp1974 at posteo.de
Fr Okt 5 18:03:56 UTC 2018
Hallo Tobi,
ich bekomme die Antwortmails nicht - k.A. was ich da noch einstellen
muss?
Also, die Beschilderung bzgl. Z265 bezieht sich auf die Richtlinien für
die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter
Durchfahrtshöhe über Straßen, dummerweise ist die online nicht zu
finden, nur x-Verweise darauf. Meines Wissens werden Brücken unter
4,70m/4,50m erst ab einer Durchfahrtshöhe von 4,20m durchgängig
beschildert. da hinein ist die zulässige Fahrzeughöhe von max. 4,00m,
eine gewisse Tolleranz hinsichtlich Beladungszustand, Bereifung, sowie
fahrdynamische und streckengeografische Tolleranzen eingerechnet. Im
Sonderfall KÖNNEN Strecken mit erhöhtem Sonderverkehrsaufkommen
(Großraum- und Schwertransporte) auch oberhalb der 4,20m-Beschilderung
durch Z.265 gekennzeichnet sein.
Eine Beschilderungspflicht aus den genannten Höhen 4,70m und 4,50m
ergibt sich aus meiner Sicht somit nicht zwingend, ist mir auch mit
bspw. einer 4,30, 4,40 oder 4,50m-Angabe auch noch nicht bewußt unter
gekommen.
Gruß Sepp
Da müsste auf jeden Fall etwas geändert werden. Ist das mit Google
Translate übersetzt? Ich habe die Feldinhalte drei mal gelesen und dann
in die englische Version geschaut, um überhaupt zu verstehen, was die
Tabelle eigentlich sagen will.
Falls es ein 4,20m Default in DE gibt, kann man das gerne auch
korrigieren, dann aber klar mit dieser DE-Einschränkung. Die Seite gilt
ja prinzipiell global.
Tobi
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