[Talk-de] Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in DE

Andreas Labres list at lab.at
Sa Mär 30 18:16:23 UTC 2019


On 30.03.19 18:42, Martin Koppenhoefer wrote:
> die mit „Zusatzbegründung“ nach Passieren der Gefahrenstelle

Ja, da muss (IMO) das Gefahrenzeichen und die Geschwindigkeitsbegrenzung 
gemeinsam aufgestellt sein.

Aber bei u.a. Kreisverkehr stehen die Geschwindigkeitsbegrenzungen allein.

> bei Kreisverkehren könnte ich mir aber vorstellen, dass die die Strecke 
> beenden und eine neue Strecke anfängt, das sind keine Einmündungen mehr, d.h. 
> es wäre ein neues Limit erforderlich.
Ich kenne in DE einen Kreisverkehr (im Freiland), der hat drei Zu/Abfahrten, 
wobei auf jeder Zufahrtsstrecke eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt (70, 
50 und einmal ist ein Ortsende-Schild ein paar Meter vor dem KV). Bei den 
Abfahrten gilt - vermutlich - 100? Was gilt IM Kreisverkehr?

Alles sehr eigenartig... (für mich)

lg
Andreas




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