[Talk-de] Erlaubte Höchstgeschwindigkeit in DE
Andreas Labres
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Sa Mär 30 18:16:23 UTC 2019
On 30.03.19 18:42, Martin Koppenhoefer wrote:
> die mit „Zusatzbegründung“ nach Passieren der Gefahrenstelle
Ja, da muss (IMO) das Gefahrenzeichen und die Geschwindigkeitsbegrenzung
gemeinsam aufgestellt sein.
Aber bei u.a. Kreisverkehr stehen die Geschwindigkeitsbegrenzungen allein.
> bei Kreisverkehren könnte ich mir aber vorstellen, dass die die Strecke
> beenden und eine neue Strecke anfängt, das sind keine Einmündungen mehr, d.h.
> es wäre ein neues Limit erforderlich.
Ich kenne in DE einen Kreisverkehr (im Freiland), der hat drei Zu/Abfahrten,
wobei auf jeder Zufahrtsstrecke eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt (70,
50 und einmal ist ein Ortsende-Schild ein paar Meter vor dem KV). Bei den
Abfahrten gilt - vermutlich - 100? Was gilt IM Kreisverkehr?
Alles sehr eigenartig... (für mich)
lg
Andreas
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