[Talk-de] Kreuz Werl - seltsame Spurnutzung
Martin Scholtes
mail at martin-scholtes.de
Di Okt 15 05:38:36 UTC 2019
Am 15.10.2019 um 01:23 schrieb Martin Koppenhoefer:
>> On 14. Oct 2019, at 15:00, Florian Lohoff <f at zz.de> wrote:
>>
>> Merke: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sie aufgehoben wird (Und
>> eine Einmündung hebt sie nicht auf)
>
> die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für die „Strecke“, d.h. wenn man die Strecke verlässt gelten sie nicht mehr. Praktisch sind an allen Stellen wo es zu Unklarheiten kommen könnte normalerweise Schilder.
Eben nicht. Die Diskussion gab es bereits im Forum in Zusammenhang mit
BAB-Abfahrten. Den auch dort verlässt man die Strecke, jedoch gilt
weiterhin die durch vorherige Zeichen erklärte Geschwindigkeitsbeschränkung.
Gruß
Martin
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