[Talk-de] [fossgis-verein] AG Open Data - nächstes Treffen am 09.11.2021
Christoph Hormann
osm at imagico.de
Mi Nov 10 23:47:29 UTC 2021
On Wednesday 10 November 2021, Falk Zscheile wrote:
>
> vielen Dank für die Anmerkungen.
>
> Du störst dich daran, dass der Hinweis auf die in den Karten
> verwendeten Datenquellen einschließlich eines Hinweises auf
> OpenStreetMap und die ODbL in einem verlinkten Dokument abgelegt
> sind?
Hallo Falk,
danke für die Antwort.
Es geht hier nicht darum, woran ich mich persönlich und subjektiv störe,
es geht darum, dass das BKG meiner Ansicht nach recht offensichtlich
nicht der Anforderung der ODbL an die Quellennennung genügt, die
nämlich sagt:
"[...] reasonably calculated to make any Person that uses, views,
accesses, interacts with, or is otherwise exposed to the Produced Work
aware that Content was obtained from the Database [...]"
Dass dies eine unmittelbar wahrnehmbare Information über die Herkunft
der Daten erfordert, ohne dass der Nutzer aktiv danach suchen muss, ist
in der Mapper-Community mittlerweile Konsens. Auch die OSMF (der
formelle Lizenzgeber) hat vor kurzem beschlossen, dies explizit zu
fordern:
https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Attribution_Guidelines
"Attribution must be presented to anyone who uses, views, accesses,
interacts with, or is otherwise exposed to the map or produced work.
The attribution format should not require individuals to interact with
the map or produced work to see the attribution."
Dass das BKG hier sogar noch einen weitere Hürde einbaut (wie gesagt:
unterhalb Facebook-Niveau) indem man ein zur Darstellungs-Form
(HTML-Webseite) fremdes Format wählt (PDF) und man darüber hinaus die
Lizenznehmer des Produktes fälschlicherweise glauben lässt, dass das
abdrucken der URL des PDF selbst bei offline-Nutzung hinreichend ist,
sei nur am Rande erwähnt.
> Wie sieht dein Lösungsvorschlag aus, wenn zahlreiche
> Datenquellen (neben OSM) verwendet werden, die alle Erwähnung finden
> müssen?
Das wurde auf internationalen Kanälen schon lang und breit diskutiert.
Zunächst einmal ist die Behauptung, dass alle verwendeten Datenquellen
eine mit der ODbL vergleichbare oder stärkere Anforderung an die
Quellennennung haben, hier - wie auch fast immer bei
Karten-Anwendungen - unrichtig. Das BKG gibt in seinem PDF keine
Lizenzen an, die meisten Datenquellen dürften aber eine DL-DE
vergleichbare oder schwächere Anforderung zur Quellen-Nennung haben und
die meisten Datenquellen sind regional und nicht überlappend, so dass
mit einer dynamischen Anzeige der verwendeten Quellen abhängig von
Ausschnitt und Maßstab eine gleichberechtigte Anzeige aller verwendeten
Quellen vermutlich sogar praktisch ohne nennenswerten zusätzlichen
Platzbedarf möglich wäre (wenngleich wie erläutert fast bei allen
Quellen rechtlich keineswegs zwingend).
Und ganz unabhängig davon sollte, wie auch auf internationalen Kanälen
schon mehrfach erwähnt wurde, allen klar sein, dass die ODbL keine
Garantie gibt, dass die OSM-Daten zu irgendeinem Geschäftsmodell eines
Datennutzers kompatibel sind. Wenn also das, was das BKG (oder
Facebook) gerne machen möchten (eine Karte verkaufen/nutzen, ohne die
Renditen der Aufmerksamkeits-Ökonomie substantiell mit anderen teilen
zu müssen) nicht ohne eine Verletzung der ODbL möglich ist, dann können
sie das halt nicht machen. Tough luck.
Und auch hier gibt es darüber hinaus noch ein zusätzliches Geschmäckle:
Dass das BKG bei der Quellen-Nennung für eine Weltkarte, bei der >90
Prozent der Datenquellen entweder keine rechtliche Erfordernis der
Quellennennung aufweisen oder jeweils nur in Teilen Deutschlands (jw.
maximal 0.05 Prozent der Landfläche der Erde, alle zusammen 0.25
Prozent) Verwendung finden, OpenStreetMap als die zentrale Datenquelle
dieser Karte für den ganzen Rest irgendwo in der Mitte eines PDFs
versteckt, ist nichts anderes als ein ganz großer Stinkefinger in
Richtung der OSM-Mapper-Community.
> Die Angabe "© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2019),
> Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" lizenziert die
> Kartendarstellung, nicht die Daten.
Die Bemerkung bitte noch mal genau durchlesen. Das Ding
heißt "Datenlizenz". Welcher Leser zieht daraus nicht die
Schlussfolgerung, dass hiermit eine Lizenz für die Karte als Datenbank
erteilt wird? Wie soll ein Leser zu einer anderen Schlussfolgerung
kommen, als dass eine substantielle Extraktion von Daten aus dieser
Datenbank (via OCR/Vektorisierung) und eine Verwendung dieser Daten
unter DL-DE 2.0 (mit Quellennennung: BKG) rechtlich zulässig ist?
Um es ganz kurz und prägnant auszudrücken: Wenn in einer Karte
substantiell OSM-Daten verwendet werden dann ist die Vorstellung, dass
die Karte als Datenbank nicht den Regeln der ODbL unterliegt, nicht
tragfähig. Dass das BKG dies in der Präsentation seiner Produkte
nahelegt ist nicht in Ordnung.
Ich bin jetzt - anders als Du - kein Experte in den Details des
Urheberrechts und es tut hier eigentlich auch nichts zur Sache, aber
ich würde auch davon ausgehen, dass wenn eine Karte formell unter DL-DE
2.0 lizenziert wird, daraus überhaupt kein Transfer an Rechten zur
Nutzung der kreativ-gestalterischen Komponenten der Darstellung (welche
potentiell Urheberrechts-Schutz und nicht nur Datenbank-Schutz
genießen) ableitbar ist.
--
Christoph Hormann
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