[Talk-de] [fossgis-verein] AG Open Data - nächstes Treffen am 09.11.2021

Christoph Hormann osm at imagico.de
Mi Nov 10 23:47:29 UTC 2021


On Wednesday 10 November 2021, Falk Zscheile wrote:
>
> vielen Dank für die Anmerkungen.
>
> Du störst dich daran, dass der Hinweis auf die in den Karten
> verwendeten Datenquellen einschließlich eines Hinweises auf
> OpenStreetMap und die ODbL in einem verlinkten Dokument abgelegt
> sind?

Hallo Falk,

danke für die Antwort.

Es geht hier nicht darum, woran ich mich persönlich und subjektiv störe, 
es geht darum, dass das BKG meiner Ansicht nach recht offensichtlich 
nicht der Anforderung der ODbL an die Quellennennung genügt, die 
nämlich sagt:

"[...] reasonably calculated to make any Person that uses, views, 
accesses, interacts with, or is otherwise exposed to the Produced Work 
aware that Content was obtained from the Database [...]"

Dass dies eine unmittelbar wahrnehmbare Information über die Herkunft 
der Daten erfordert, ohne dass der Nutzer aktiv danach suchen muss, ist 
in der Mapper-Community mittlerweile Konsens.  Auch die OSMF (der 
formelle Lizenzgeber) hat vor kurzem beschlossen, dies explizit zu 
fordern:

https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Licence/Attribution_Guidelines

"Attribution must be presented to anyone who uses, views, accesses, 
interacts with, or is otherwise exposed to the map or produced work. 
The attribution format should not require individuals to interact with 
the map or produced work to see the attribution."

Dass das BKG hier sogar noch einen weitere Hürde einbaut (wie gesagt: 
unterhalb Facebook-Niveau) indem man ein zur Darstellungs-Form 
(HTML-Webseite) fremdes Format wählt (PDF) und man darüber hinaus die 
Lizenznehmer des Produktes fälschlicherweise glauben lässt, dass das 
abdrucken der URL des PDF selbst bei offline-Nutzung hinreichend ist, 
sei nur am Rande erwähnt.

> Wie sieht dein Lösungsvorschlag aus, wenn zahlreiche 
> Datenquellen (neben OSM) verwendet werden, die alle Erwähnung finden
> müssen?

Das wurde auf internationalen Kanälen schon lang und breit diskutiert.

Zunächst einmal ist die Behauptung, dass alle verwendeten Datenquellen 
eine mit der ODbL vergleichbare oder stärkere Anforderung an die 
Quellennennung haben, hier - wie auch fast immer bei 
Karten-Anwendungen - unrichtig.  Das BKG gibt in seinem PDF keine 
Lizenzen an, die meisten Datenquellen dürften aber eine DL-DE 
vergleichbare oder schwächere Anforderung zur Quellen-Nennung haben und 
die meisten Datenquellen sind regional und nicht überlappend, so dass 
mit einer dynamischen Anzeige der verwendeten Quellen abhängig von 
Ausschnitt und Maßstab eine gleichberechtigte Anzeige aller verwendeten 
Quellen vermutlich sogar praktisch ohne nennenswerten zusätzlichen 
Platzbedarf möglich wäre (wenngleich wie erläutert fast bei allen 
Quellen rechtlich keineswegs zwingend).

Und ganz unabhängig davon sollte, wie auch auf internationalen Kanälen 
schon mehrfach erwähnt wurde, allen klar sein, dass die ODbL keine 
Garantie gibt, dass die OSM-Daten zu irgendeinem Geschäftsmodell eines 
Datennutzers kompatibel sind.  Wenn also das, was das BKG (oder 
Facebook) gerne machen möchten (eine Karte verkaufen/nutzen, ohne die 
Renditen der Aufmerksamkeits-Ökonomie substantiell mit anderen teilen 
zu müssen) nicht ohne eine Verletzung der ODbL möglich ist, dann können 
sie das halt nicht machen.  Tough luck.

Und auch hier gibt es darüber hinaus noch ein zusätzliches Geschmäckle:  
Dass das BKG bei der Quellen-Nennung für eine Weltkarte, bei der >90 
Prozent der Datenquellen entweder keine rechtliche Erfordernis der 
Quellennennung aufweisen oder jeweils nur in Teilen Deutschlands (jw. 
maximal 0.05 Prozent der Landfläche der Erde, alle zusammen 0.25 
Prozent) Verwendung finden, OpenStreetMap als die zentrale Datenquelle 
dieser Karte für den ganzen Rest irgendwo in der Mitte eines PDFs 
versteckt, ist nichts anderes als ein ganz großer Stinkefinger in 
Richtung der OSM-Mapper-Community.

> Die Angabe "© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2019), 
> Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" lizenziert die
> Kartendarstellung, nicht die Daten.

Die Bemerkung bitte noch mal genau durchlesen.  Das Ding 
heißt "Datenlizenz".  Welcher Leser zieht daraus nicht die 
Schlussfolgerung, dass hiermit eine Lizenz für die Karte als Datenbank 
erteilt wird?  Wie soll ein Leser zu einer anderen Schlussfolgerung 
kommen, als dass eine substantielle Extraktion von Daten aus dieser 
Datenbank (via OCR/Vektorisierung) und eine Verwendung dieser Daten 
unter DL-DE 2.0 (mit Quellennennung: BKG) rechtlich zulässig ist?

Um es ganz kurz und prägnant auszudrücken:  Wenn in einer Karte 
substantiell OSM-Daten verwendet werden dann ist die Vorstellung, dass 
die Karte als Datenbank nicht den Regeln der ODbL unterliegt, nicht 
tragfähig.  Dass das BKG dies in der Präsentation seiner Produkte 
nahelegt ist nicht in Ordnung.

Ich bin jetzt - anders als Du - kein Experte in den Details des 
Urheberrechts und es tut hier eigentlich auch nichts zur Sache, aber 
ich würde auch davon ausgehen, dass wenn eine Karte formell unter DL-DE 
2.0 lizenziert wird, daraus überhaupt kein Transfer an Rechten zur 
Nutzung der kreativ-gestalterischen Komponenten der Darstellung (welche 
potentiell Urheberrechts-Schutz und nicht nur Datenbank-Schutz 
genießen) ableitbar ist.

-- 
Christoph Hormann
https://www.imagico.de/



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