[Talk-at] Heurige

Paul K. darkweasel at euirc.eu
Tue Feb 9 14:09:43 UTC 2010


Hallo,

Andreas Labres wrote:
> Heurige sind
> - keine Restaurants, wo auf die Küche grundsätzlich Wert gelegt wird
> - keine SB-Restaurants (obwohl grad beim Essen Selbstbedienung meist
> üblich ist)
> - kein Gasthaus/Beisl
> - kein Fast-Food
> - kein Imbiß
> sondern eben Heurige/Buschenschanken. Mehr oder weniger. Kennzeichnend
> ist aber, daß der lokale Weinhauerverein sie in seinen lokalen
> Heurigenkalender aufnimmt, da wird es örtliche Unterschiede über die
> Bedingungen geben, keine Ahnung, aber IMO macht es Sinn, die Heurigen in
> einer eigenen Kategorie zu haben. Und irgendwann wird man auch Steve Ch.
> davon überzeugen können, daß er Heurigen-POIs (und auch andere
> Weingut-POIs sonstwo auf der Welt) mit einem Rebensymbol in Mapnik anzeigt.
>
> Und BTW, daß jeder Heurige /seinen/ Wein anbietet, ist schon auch ein
> kennzeichnendes Merkmal. Mir fiele jedenfalls jetzt keiner ein, der das
> nicht täte...

Ich habe gerade in der Wikipedia recherchiert, und muss meine vorige 
Meinung zurückziehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Heuriger

    "'Echte' Heurige, die in der Folge hier behandelt werden, 
unterliegen dem entsprechenden Landesgesetz, in Wien beispielsweise dem 
Wiener Buschenschankgesetz 1975, und brauchen demgemäß keine 
Gastgewerbe-Konzession. Dieser Erleichterung stehen andererseits (im 
Verhältnis zu Gasthäusern) Einschränkungen des zulässigen Speisen- und 
Getränkeangebotes gegenüber. Neben alkoholfreien Getränken darf nur Wein 
(und Schnaps) aus eigener Erzeugung ausgeschenkt werden, und die 
erlaubten (nur kalten!) Speisen sind gesetzlich festgelegt. In Wien etwa 
lautet der §10 Abs.2 des genannten Gesetzes:

    'Buschenschenkern ist ferner auch die Verabreichung von allen 
heimischen Wurst- und Käsesorten, Schinken und geräuchertem Fleisch, 
Speck, kaltem Fleisch und kaltem Geflügel, Sardinen, Sardellenringen und 
Rollmöpsen, Salaten, Essiggemüse, hartgekochten Eiern, Brotaufstrichen 
aller Art, Butter und Schmalz, Grammeln, Salzmandeln und Erdnüssen, 
Weingebäck wie Weinbeißern, Kartoffelrohscheiben und Salzgebäck, Brot 
und Gebäck sowie heimischem Obst und Gemüse unter Ausschluß aller warmen 
Speisen gestattet.'"

Ich glaube, es ist klar, worauf ich hinaus will. Wenn es sich gesetzlich 
um ein Restaurant handelt, auf jeden Fall amenity=restaurant und 
vielleicht cuisine=heuriger. Wenn es sich gesetzlich um eine 
Buschenschänke handelt, einen eigenen Tag, aber dann bitte 
amenity=buschenschaenke und nicht amenity=heuriger, da der Begriff 
"Heuriger" (ebenfalls laut zitiertem Wikipedia-Artikel) rechtlich nicht 
klar definiert ist.

Was haltet ihr davon?

darkweasel





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